Wo lege ich mein Geld am besten an ? Wenn ich zuviel hätte, würde ich nicht daraufsitzen bleiben, das letzte Hemd ist eh ohne Taschen. Also würde ich mir/uns was richtiges gönnen. Mir die schönen Ecken in der ganzen Welt anschauen, ´ne Weltreise vielleicht auf dem Schiff oder ähnliches. Mit einem Wohnmobil die Kontinente bereisen und später in Erinnerungen schwelgen, wenn man das Glück hat richtig alt zu werden.
Das Geld ging doch auf dem GEMEINSAME Konto, wie verhält es sich dann ??
Das Wort Trennung sagt doch alles ! Es ist alles getrennt!! Sie haben doch nichts unterschrieben, oder ? Also ist jeder für sich verantwortlich..........mit allem
Wenn Sie geklagt haben und das Geld wieder zurückbekommen, dann fällt das in die Insolvenzmasse. Egal, wo Geld herkommt, sprich: Lotto, Erbschaft usw. es wird teilweise oder auch ganz in die Insolvenzmasse fallen und auf die Gläubiger quotenmäßig verteilt. Wenn das Geld Ihre Eltern gehört, hätten die klagen müssen. MfG Am besten die Treuhänderin fragen, wenn tatsächlich Geld kommen sollte oder auch als alternative beim Amtsgericht einen Rechtspfleger fragen. Ist auch kostenlos. MfG
Am besten beim Amtsgericht einen Rechtspfleger fragen. ist kostenlos. MfG
Sie werden ja noch ein Einkommen haben, denn von 60-100 Euro kann man ja nicht leben. Spätestens beim Jahreseinkommen muß man die zusätzliche Einnahmen angeben. Außerdem wird man gelegentlich eine Abrechnung bekommen für die "Provision". Am besten beim örtliche Finanzamt sich informieren damit es kein böses Erwachen gibt.
Am besten beim Finanzamt nachfragen. Man muß sein Einkommern versteuern in dem Land, wo man arbeitet. Wenn Sie aber hier trotzdem (als Zweitwohnsitz ?) gemeldet sind, müssen Sie Ihr Einkommen nachweisen. Es gibt ein Abkommen mit den anderen Länder wegen Doppelbesteuerung. (Benelux, Österreich usw)
So leid es mir tur. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das einen Grund ist, jemandem zu kündigen. Nur diejenigen, die beleidigt wurden, können sich aufregen oder sich wehren. Sie bezahlt ja regelmäßig ihre Miete. Vielleicht gibt es einen gesetzlichen Passus, weil sie dauerhaft den Hausfrieden stört. Viel Glück
Natürlich Anwaltsliebling. Wenn die BU eh nicht bezahlen will bei der erste Anfrage, muß man sich entsprechend formulieren können nach §§ so und so usw. Hoffentlich haste eine gute Rechtschützversicherung. ! Sonst kannste alles aus eigener Tasche bezahlen. Viel Glück
Ich habe selber einen Gutschein einer Drogeriekette geschenkt bekommen. D.h. die Summe X wurde dort schon im voraus bezahlt. Der Schein war zwölf Monate gültg. Im allgemeinen sind Gutscheine ein Jahr gültig. Ich kann mir aber vorstellen, daß das mit Groupons für Restaurants anders ist, wenn z.B. zwei Essen zum Preis von einem ist.
Solange die Ware nicht bezahlt ist, gehört es dem Händler. Der kann damit machen, was er will bzw. er bestimmt den Preis. Den falschen/billigeren Preis gibst nur auf Kulanz des Händlers.
Wenn da Mutter steht, dann erbt die Mutter. Es ist ja nach dem Tode. Was 'VORHER beiden gehörte, kommt zur Hälfte (die Hälfte des Vaters) in die Erbmasse sprich: Ehefrau und Kinder. Die andere Hälfte gehört ja der Mutter. 50 % = Vater, 50 %= Mutter. Da Vater verstorben ist, wird seine 50% geteilt durch Mutter und Kind(-er) Die Lebensversicherung hat nichts damit zu tun. Egal welcher Name da drin steht.
Bei einer Ehe hat man 250.000,00 € steuerfrei, bei nicht verwandte Personen ist nach meiner Meinung bis jetzt 30 % Steuer fällig. Heiraten sollte man aber nicht aus steuerliche Gründe ;-) Gefühle sollte da die größere Rolle spielen !
Ich würde lieber vorsichtiger mit dem Handy umgehen, wenn eh sowas schon mal passiert ist. So eine Versicherung wird mit der Zeit teuer, das Handy immer weniger wert. Da lohnt es sich eher den evtl. Versicherungsbeitrag jeden Monat beiseite zu legen für den Fall daß.........
Elektrogeräte haben mindestens zwei Jahre Garantie. Schriftlich beanstanden bei Amazon, MP3 Player zurückschicken (Händler steht das Recht zu, das Gerät zweimalig zu reparieren) ansonsten Geld gutschreibenlassen. MfG
Wende dich am Lohnsteuerverein deiner Stadt oder nehme gleich ein Steuerberater.
Die berechnen nach je Einkommen. Da kannste dich beraten lassen und weißt gleich fürs nächste Jahr bescheid.
MfG
Meiner Meinung nach ist die Scheidungsvereinbarung nicht vollzogen worden.
Ich würde schleunigst zum Anwalt rennen und versuchen zu retten, was zu retten ist und deine eigene Interessen in Vordergrund stellen.
Er hat sich schon nicht an die erste Vereinbarung gehalten, wird sich auch wohl nicht an die folgenden Vereinbarungen halten.
MfG
Wenn sein Geld auf deinem Konto geht ist es nicht mehr "sein" Geld.
Das Konto läuft auf deinem Namen also können die es pfänden.
Er sollte schnellstmöglich ein eigenes Konto eröffnen.
Wenn man nichts belegen kann, kann man auch nichts geltendmachen. MfG
Ich hatte auch gebürgt für meinem Ex-Mann. Ich hatte damals ein Einkommen von ca. 600,-- DM und keine Aussicht auf mehr Gehalt, die Schulden beliefen sich auf 50.000,-- DM. Die Bank hat mich verklagt und gewonnen trotz Argumentation vonwegen geringes Einkommen usw. Ich mußte bezahlen (trotz zwei Kinder). Ich war dadurch gezwungen Insolvenz (2001) anzumelden. MfG