Hallo Sivato, es besteht kein Anspruch. Oder hast Du zugestimmt, dass eine Kreditprüfungsgebühr in Rechnung gestellt wird.

Vermutlich hast Du einen SPAM mittels E-Mail erhalten, oder? Hast Du die Mahnung mit der Post erhalten? Wende Dich am besten an eine Verbraucherzentrale, aber mach dir keine zu großen Sorgen!

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Fuer Privatkunden macht das meines Erachtens keinen Sinn.ich beachte die Sicherheitsmassnahmen beim online-Banking, z.b. url immer haendisch eingeben, keinerlei Zugangsdaten eingeben, wenn man per Mail aufgefordert wird, TaN lass ich mir aufs handy schicken, mache aber mit selbem geraet kein online-Banking.

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Auf jeden Fall sollte die Arbeitszeit bei der Endrechnung separat ausgewiesen werden.Damit kannst Du die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Auf jeden Fall bei den Angeboten nachverhandeln - Nachlass ist möglich - ausserdem sofortige Zahlung anbieten (allerdings nicht vor Ausführung der Arbeiten).

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Hallo Selinna, könntest Du das nochmals detaillierter schildern? Seid Ihr schon geschieden oder ist es Trennungsunterhalt? Arbeitest Du selbst? Habt ihr gemeinsame Kinder? Aufgrund Deiner Angaben kann man nicht fundiert antworten.

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Hallo Jessika, also dass man 2-3 Jahre keine neue Lehrstelle bekommt, das kommt mir schon komisch vor. Wenn Du wirklich ausbildungssuchend warst und dies auch nachweisen kannst, dann steht Dir das Kindergeld zu, Du musst ganz schnell Einspruch erheben. Ellaluise hat alles dazu gesagt. Ob Du nach einem Einspruch allerdings Chancen hast, das bewzeifle ich. Überdenke bitte Deine Einstellung! Willst Du ewig von hartz 4 leben und anderen auf der Tasche liegen?

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Du hast ein Angebot vorliegen, das musst Du nicht annehmen. Aufgrund Deiner Behinderung hat Dein Arbeitgber sicherlich keine Möglichkeit Dir zu kündigen. Wenn Du auf das Geld angewiesen bist, dass nimm das Angebot nicht an. Alles Gute für Dich!

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