2000 kauften wir uns ein Haus. Wir lösten den Haushalt meinerMutter (Jahrgang 1924) auf und nahmen sie zu uns. Im Grundbuch wurde auch zu ihrer Sicherheit ein lebenslanges Wohn- und Pflegerecht (jährlich 7200 DM/3681 Euro bzw. 9000 DM/4602 Euro) eingetragen. Meine Mutter bezahlt keine Miete, sondern zahlt pro Monat nur die anteiligen Betriebs- und Nebenkosten für ihre Räume (200 Euro) und 150 Euro gibt sie Kostgeld (incl Essenszubereitung, Wäschewaschen und Sauberhaltung der Räumlichkeiten durch uns). Weitere Zuwendungen als Dankeschön gibt es nicht. Wenn sie Geld verschenkt, gibt sie es uns und ihrem Sohn (also meinem Bruder) zu gleich hohen Beträgen. Nun meine Frage: Wenn meine Mutter verstirbt, dann wird ja rein rechtlich ihr Geldvermögen auf mich und meinen Bruder zu je 50% aufgeteilt. Kann ich vor der Aufteilung des Geldes die Kosten für das Wohnrecht geltend machen? Aufgelaufen sind ja schon jetzt für 15 Jahre ca. 55.000 Euro. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung - leider finde ich immer nur Fälle, in denen ein Haus z. Bsp. an ein Kind übertragen und für die Eltern ein Wohnrecht bestand und es dann im Erbfall um die Auszahlung der Geschwister ging. Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort.
Wohn- und Pflegerecht auf Erbmasse anrechenbar?
Erbe,
Erbschaft,
Haus,
WOHNRECHT