Vielen Dank für die zahlreichen Antworten und dem Hinweis auf das BGB. Ja, das Vermögen konnte sich meine Mutter ganz sicher noch vermehren, denn ich kenne niemanden, der für sich und eine 2-Zimmerwohnung (ca. 60 m²) im Grünen und in bester Wohnlage komplett incl. Versicherungen, Zeitung, Kabel-TV, Rundfunkgebühren, Telefon, Strom, Gas und Heizung nur 450 Euro aufwenden muss (wie ich ja schrieb, gibt sie uns für Kost und Logie einschl. Hausarbeit 350 Euro und im Schnitt verbraucht sie für Kleidung und ganz persönliche Dinge ca. 100 Euro). Ihre Rente incl. Witwenrente betrug bereits im Jahr 2000 netto mehr als 1600 Euro, heute sind es mehr als 1.800 Euro).
Nun fand ich auch noch einen Hinweis zu diesem § 2057a: um sich Ärger im Vorfeld zu ersparen, sollte man eine Pflegevereinbarung schriftlich verfassen. Das käme doch wohl dem notariell festgehaltenen Wohn- und Pflegerecht gleich, oder weshalb wurde das dort so festgeschrieben mit einem Geldbetrag pro Jahr?
Mit meiner Mutter über die testamentarische Erhöhung meines Erbanteils zu reden hätte zur Folge, dass sie ganz schnell meinem Bruder das ihm fehlende Geld so peu á peu zustecken würde, damit aus ihrer Sicht die Gerechtigkeit wieder hergestellt ist (kennt wohl jeder, dass das weit weg wohnende Kind immer besser ist als das, was täglich zur Stelle ist und sich kümmert.) Also damit erreiche ich nichts.
Ich sehe schon, dass ich um des lieben Friedens Willen auf das Verständnis meines Bruders am Tag X angewiesen bin. Das wird allerdings sehr schwer sein, da einer seiner Söhne Jura studiert hat und ein Schwiegersohn ist Anwalt. Auch schon aus diesem Grunde möchte ich auf keinen Fall einen Rechtsstreit. Es wäre aber einfacher, gäbe es eine eindeutige gesetzliche Regelung, um Streit und Ärger zu vermeiden - Gummiparagraphen wie der § 2057a helfen da wirklich nicht viel. Also nochmals an alle ein großes Dankeschön!