Ich bin ebenfalls aus der Kirche ausgetreten, und musste dazu zum örtlichen Bürgerbüro. In der Nachbarstadt geht man seltsamerweise deswegen zum Amtsgericht. Und immer den Personalausweis mitnehmen.

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Du solltest die Raten auf jeden Fall in der Höhe halten, dass Dir Deine mtl. Ausgaben nicht das restliche Budget sprenen. Daher lieber etwas weniger und länger zahlen, als viel zahlen und weitere neue Schulden anhäufen.

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Du kannst nur die Löschung falscher oder von Dir bereits beglichene Eintragungen löschen lassen. Der Nachweis dazu muss von Dir erbracht werden. Ansonsten werden Schufaeintragungen nach einer bestimmten Frist, die ich leider nicht kenne, wieder gelöscht.

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Ich glaube, Geld verlangen dürfen die schon. Aber wie viel, weiß ich auch nicht. Und ob sowas überhaupt seriös ist, wage ich zu bezweifeln. Meiner Meinung nach hilft so etwas nur einem, nämlich der Wahrsagerin! Sieh zu, dass Du Deine Freundin davon weg bringst.

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Soweit ich weiß, zahlt man in der Zeit selber weiter, oder wendet sich an die Krankenkasse des zu Pflegenden. Diese übernehmen in der Regel unter bestimmten Voraussetzungen oft die Sozialversicherungsabgaben.

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Ich würde keine Sterbegeldversicherung abschließen. Wozu brauchst Du sowas. Zu Lebzeiten zahlen die nix, im Tod brauchst Du nix. Wenn Du Deine Beerdigung absichern willst, spare lieber jeden Monat so einen Betrag an. Oder, wenn Du kannst, lege einen Betrag X langfristig an, an den Du aber auch zu Lebzeiten noch kommst. Hast Du in jedem Fall mehr von.

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Du lässt Dich am Besten von einem unabhänigen Finanzberater beraten. Der kostet Dich zwar etwas, aber das ist meiner Meinung nach gut angelegtes Geld. Denn bei Riester gibt es wirklich mittlerweile so viele Möglichkeiten, dass ein Laie Dir da nicht wirklich raten kann. Und Dein Bankberater berät Dich auch nur so, dass er an Dir mitverdienst. Dieses Geld kannst Du lieber dem Finanzberater einmalig geben.

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Dein Vermieter kann nur dann eine Firma mit der Reinigung beauftragen, wenn alle Mietparteien damit einverstanden sind. Ist nur eine Partei nicht damit einverstanden, hat er ein Problem, nicht Du. Sollte er es trotzdem machen, wird er versuchen, das über eure Nebenkosten abzurechnen. Das musst Du unbedingt nachkontrollieren und Dir gegebenfalls zurückholen.

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Sag mal, wie lange wollt Ihr eigentlich Kindergeld beziehen? Irgendwann muss doch auch mal Schluss sein. Also ich kann mir nicht vorstellen, dass das geht. Dann könnte jemand, der in der Schule ein- oder zweimal pappen geblieben ist, dann anschließend noch etwas länger für sein Abi braucht und dann noch Zivildienst oder normalen Wehrdienst leistet, diesen Anspruch ja auch erheben.

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Das hängt davon ab, was die Versicherung sonst noch gesagt hat. Es kann sein, dass der Schutz weiter aufrechterhalten wird, es kann aber auch sein, dass für den Zeitraum der Nichtzahlung die versicherung auch einen "Nichtschutz" vereinbart hat. Gut nachfragen.

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Hey manwil, so was würde ich mir nicht gefallen lassen. Dein Vermieter soll Dir erst mal verständlich erklären, wie er den Wasserverbrauch umlegt. Und wenn er das nicht kann, dann zahlst Du auch nicht. Notfalls nimmst Du Dir einen Anwalt, oder Du gehst zum Mieterbund.

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Wenn Du eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen hast, zahlt diese. Allerdings brauchst Du ein Attest von einem Arzt, dass Du eine ernsthafte Erkrankung hast, oder ins Krankenhaus musst. Nur für eine Erkältung z. B. tritt die Versicherung nicht ein. Ein kleiner Restbetrag wird aber trotzdem noch für Dich zu zahlen sein. Hält sich aber wirklich in Grenzen.

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Kannst Du schon. Du musst Dir nur darüber im klaren sein, dass alles, was auf dem Sparbuch an Geld sein wird, ihm gehört. Wenn Du also für ihn einzahlst und das Sparbuch auf seinen Namen läuft, hast Du kein Anspruch mehr auf Dein Geld. Wenn nur er darauf Geld einzahlt, kann Dir das egal sein. Wenn Du jedoch auch die Fingen darüber halten willst, solltest Du das Sparbuch lieber auf Deinen Namen anlegen und ihm das Geld später geben.

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