wenn Sie die Rente  mit  63+6 beantragen können Sie bis zur Regelaltersgrenze nur bedingt dazuverdienen.

Wenn Sie die Rente beantragen muss Ihr AG sie nicht  kündigen- Sie müssen Ihren AG über den Beginn Ihrer Rente informieren - dann endet das bestehende AV.

...zur Antwort

§ 42 der Satzung regelt das.

...zur Antwort
Ein Jahr lang wurden die Beiträge vom Studienkreis nicht abgebucht, jetzt kommt ein Mahnbescheid - was tun?

Hallo, habe folgendes Problem: 2013 meldete mein Freund unseren gemeinsamen Sohn beim Studienkreis zur Nachhilfe an. Soweit so gut. Er ging über ein Jahr dorthin, bis mir die Sekräterin mitteilte, dass die monatlichen Beiträge nicht abgebucht worden sind. Was mich sehr verwunderte da wir weder eine Nachricht bekamen noch eine Zahlungserinnerung das die Beträge offen wären. Das beste ist ich bekam einen Vertrag vorgelegt mit meinem Nachnamen aber ein ganz anderer Vornamen. Auf meine Frage wie sowas sein kann, konnte sie mir nicht beantworten und meinte ihre Vorgängerin hätte wahrscheinlich ein Fehler gemacht.

1. Mein Freund hatte ihn angemeldet und seine Kontonummer angegeben, aber sein Name steht nicht im Vetrag.

2.Warum und weshalb die Abbuchung nicht stattgefunden hat konnten sie mir auch nicht beantworten.

3. Der Vetrag wurde nicht von mir unterschrieben, von wem die Unterschrift ist konnten sie mir auch nicht sagen, da es auch nicht die von meinem Freund ist.

Jetzt ist es so, das der Vertrag einfach auf meinen Namen abgeändert worden ist und der Betrag jetzt von mir verlangt wird. Jetzt kam ein Mahnbescheid. Kann ich gerichtlich vorgehen oder muss ich den Betrag trotzdem bezahlen?Die Leistungen wurden ja in Anspruch genommen das bestreite ich auch nicht, jedoch wurde es von der Buchhaltung verschlammt und keine genauen angaben darüber gemacht warum.Was kann ich tun?

...zum Beitrag

Ich verstehe Sie richtig dass Ihr Sohn die Leistungen in Anspruch genommen hat?

Warum wollen Sie dann die erhaltene Leistung nicht bezahlen?  Da fehlt mir jedes Verständnis für.

Und :  Die Forderung ist nicht verjährt .

...zur Antwort

wfwbinder hat sich zum Verkauf des Hauses geäußert.

Ich möchte  trotzdem etwas beitragen und zwar die Frage: Warum müssen Sie 900,00 € zur Pflege beitragen?  Weil Sie es so wollen und  Ihre Mutter keine Sozialhilfe beantragen will oder weil Ihnen jemand erzählt hat, dass Sie soviel zahlen müssen?

Der Eigenbehalt  liegt bei ca. 1.800,00 € netto, erst danach werden Sie wahrscheinlich zur Zahlung verpflichtet.

...zur Antwort

Nein, das reicht nicht - wenn die Whg beiden Elternteilen gemeinsam gehört. Für Ihren Vater muss eine Betreuung eingesetzt werden. Keine Panik- das hört sich oft schlimmer an als es ist.  Es kommen oft auch Familienangehörige in Frage (zB Sie selbst)

Hier nur einer von vielen Links: http://www.pflegewiki.de/wiki/Betreuungsrecht

Vielleicht hat Ihr Vater auch eine Vollmacht erstellt - als er noch gesund war?


...zur Antwort

Bitte?    Sie haben nix gefunden?  Glaube ich Ihnen nicht. Vielleicht hätten Sie grasen statt grassen sollen......     ;-)

Wenn Sie bei Google "europäische Münzen online" eingeben erhalten Sie mehr als genug Vorschläge, u.a. auch  einen Hinweis auf die  BTN. Wenn das für Sie keine Option ist weiß ich auch nicht weiter. 

...zur Antwort

Nein, der Antragsteller muss in D wohnen.

Wenn Sie mögen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf    können Sie  dort nachlesen.

...zur Antwort


Was mache ich am besten, damit sowas nicht wieder passiert?


Die Bank wechseln, die ist eindeutig zu teuer. Und ansonsten: Vergessen und auf garkeinen Fall anrufen.

...zur Antwort

Ich stimme Ihrer Chefin zu - gerade ausgelernt sollte nicht mehr als Tarif möglich  sein. (Weniger aber auch nicht)

 so steht es im Tarifregister für NRW gültig 2015
Fleischereifachverkäufer/-innach 3-jähriger Ausbildung mit Abschlußprüfung als Fachverkäufer/-in im Nahrungsmittel-Handwerk39h / Woche1.718,00 - 1.974,00€ / MonatApr 15

Kleiner Tipp : Verlangen Sie nicht gleich den Höchsttarif - vereinbaren Sie eine Probezeit -  mit einer  Anpassung des Gehaltes/Lohnes  nach  erfolgreicher Absolvierung.

 

...zur Antwort

 

Sinngemäß bedeutet besenrein dass der ausziehende  Mieter  die Whg mit dem Besen von groben Verschmutzungen zu befreien hat. Das beiinhaltet aber auch die Fenster/Türen  von groben Verschmutzungen zu reinigen.

Fragen Sie  mich jetzt aber bitte nicht was "grobe"Verschmutzungen sind, da wird es sicherlich mehr als eine  Meinung/Definition geben.

(Es gibt auch ein BGH Urteil  

Aktenzeichen VIII ZR 124/ 05)

 

...zur Antwort


§ 13 Abs. 2 StVO  bitte prüfen.

Wenn Sie alles korrekt gemacht haben weisen Sie auf den § hin......

Wenn nicht.....    :-(

...zur Antwort

Gesetzlich ist es nicht untersagt.... aber: Die Pflegekasse muss zwingend über die Aufnahme einer Tätigkeit informiert werden.

Die Pflegekasse wird  sich wundern - und wahrscheinlich unverzüglich eine   Neubegutachtung in Auftrag geben (das dürfen Sie nicht ablehnen).

Es kann also passieren, dass Ihnen die Pflegestufe aberkannt wird.

Sicherlich kommt es auf die Art der Tätigkeit an, einen Telefonjob ausführen, oder Kugelschreiber zusammenbauen, Wundertüten befüllen oder ähnliches  wird  vielleicht  nicht zur Aberkennung der Pflegestufe führen... aber sicher kann Ihnen das niemand im voraus sagen.

 

...zur Antwort