Meine im Dezember 2015 verstorbene Tante war von 2014 bis 2015 im Pflegeheim. Weil sie lebenslanges Wohnrecht in meinem Haus hatte wurde eine Betreuerin - auf unserem wunsch hin (Betreuer und Wohnrecht im Haus des Betreuers ist nach deutscher Rechtssprechnung ein sehr heikles Thema) bestellt. Leider lief die betreuung mehr schlecht als recht.
Und nun sitze ich hier mit den Zuzahlungen für Krankenhaus und Apotheke von rund 400,00 €/im Jahr. Belastungsgrenze 1 % da Pflegestufe 2 und zum Schluß 3. Bruttorente jährlich rund 25000 € - also hätte jedes Jahr 2014 und 2015 eine Zuzahlungsbefreiung oder eine nachträgliche Erstattung zuviel geleisteter Zuzahlungen erfolgen können oder müssen. Da es aber noch "mehrere Baustellen" gibt wo die Betreuerin nicht so wie es sein soll gearbeitet hat gehe ich mal ganz einfach von Faulheit aus, auf Grund dessen die Antragstellung versäumt wurde. Die Rechtslage sollte ein Betreuer wohl kennen!
Und deshalb die Frage: Kann ich als Erbe die Erstattung der zuvielgezahlten Beträge beantragen, zumal das Erbe ja nicht mal für die Deckung der Kosten (Pflegeheim und Beerdigung) ausreicht?