Meine vermögenswirksamen Leistungen fließen in einen auf meinen Ehemann abgeschlossenen Bausparvertrag. Diese VWL ist im November 2012 beendet. Ich möchte jetzt im September 2011 eine Umwandlung vornehmen (kleiner Sparvertrag), weil ich mich von meinem Mann trenne. D.h. ich möchte nicht, dass diese mtl. 40 Euro weiter auf seinen Bausparvertrag einbezahlt werden. 1. Kann ich ohne weiteres eine Umwandlung vornehmen? 2. Wenn ja, auf welchen Vertrag fließt am Ende der 7 Jahre die staatliche Förderung - auf meinen neuen Sparvertrag oder auf den alten Bausparvertrag meines Mannes - oder wird die staatliche Förderung entsprechend aufgeteilt?