Ihr habt den Kredit aleine aufgenommen - sicherer wäre gewesen als Bürgen für den Schwiegervater zu bürgen. Aber so... Das mündliche Versprechen hat leider keinen wert und auch keinen Bestand vor Gericht. Der Kontoauszug ist schön und gut - aber es könnte ja auch sein, dass ihr ihm das Geld geschenkt habt.....vor Gericht steht Aussage gegen Aussage und er könnte alles abstreiten. Hinzu kommen noch die Kosten für Anwalt etc. Daher würde ich eine Klage nicht in Erwägung ziehen.
Traurig aber wahr - die Kreditaufnahme war ein Fehler für den ihr haftbar seid. Daher müsst ihr zusehen, wie ihr den Kredit zurück zahlen könnt. Versucht euch die monatlichen Raten vom Schwiegervater zu holen und redet ihm immer wieder ins Gewissen. Mehr ist in dieser Situation leider nicht möglich.