Für die Kinder die keinen Unterhalt vom Erzeuger bekommen sofort Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

Für die neugeborenen Kinder bist du ja wahrscheinlich der Vater, somit bekommt ihr Kindergeld und Erziehungsgeld.

Auf alle Fälle würde ich bei der zuständigen ARGE vorsprechen und einen Antrag auf Sozialleistungen nach Hartz 4 ausfüllen. Ich bin mir fast sicher, dass ihr dort auch ergänzende Leistungen bekommt.

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Du solltest das Gespräch mit der Kindesmutter suchen, wenn das nicht möglich ist, würde ich auch sagen, den monatlichen Unterhalt würde ich kürzen um die Wochenenden, sprich 500 Euro durch 30 Tage teilen und dann die Tage an denen die Kinder bei dir sind abziehen. Wenn die Frau mit der gekürzten Zahlung nicht einverstanden ist, wird sie sowieso zum Jugendamt oder zum Anwalt gehen und dann kannst du dein Problem dort auch angeben.

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Die Frage zur vollen Übernahme der Miete durch die Arge ist nicht, wie groß die Wohnung ist, sondern wie teuer ... Folgendes hab ich selbst erfahren: Ich wohne außerhalb der Großstadt Leipzig in einer teuren Ökostadt, sprich teuer von der Miete her. Somit hat die Arge meine volle Miete für ein halbes Jahr bezahlt, danach wurde ich aufgefordert die Kosten der Wohnung zu reduzieren, durch Umzug oder Untervermietung etc. Nach dem halben Jahr habe ich nur noch Miete nach Liste bekommen, ohne dass hier der spezielle Fall gesehen wird. Ich wohne in einer 57 qm Wohnung mit meinem 6-jährigen Sohn also sicherlich nicht zu groß und eine billigere Wohnung ist absolut nicht aufzutreiben. Und welches Zimmer soll ich denn untervermieten, hab ja nur Küche, Bad, Wohnzimmer, Schlafzimmer und Kinderzimmer. Ich hoff ich konnte ein bissel weiterhelfen.

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Ein Kassenwechsel kann Jeder vollziehen, egal welche Bezüge er hat. Allerdings musst du 18 Monate in einer Krankenkasse verbleiben, danach ist ein Wechsel möglich. Sobald die Krankenkasse Beiträge erhöht, dazu zählt auch der Zusatzbeitrag steht jedem ein Sonderkündigungsrecht zu. Aber Vorsicht, auch die neue Kasse kann Zusatzbeiträge erheben und dann siehts dumm aus ...

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Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, Wohngeldbezug schließt Bezug von Hartz 4 aus, weil die ARGE die Wohnkosten schon übernimmt.

Einzige Ausnahme die ich selbst habe: Mein 6 jähriger Sohn bekommt Unterhalt und Kindergeld, diese Bezüge übersteigen den Regelsatz von Hartz 4, damit fällt er aus der Berechnung der ARGE raus und somit wurde ich aufgefordert, für meinen Sohn Wohngeld zu beantragen, welches ich nun auch bekomme.

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Dieses Problem wird nicht mit einem Darlehen gelöst, dies ist eh keine Anspruchsfrage sondern dient nur dazu dich vor Wohnungslosigkeit etc. zu bewahren, also eine Ermessensfrage des Sachbearbeiters. Ein Anrecht auf ein Darlehen gibt es nicht.

Ich würde einfach bei der zuständigen ARGE vorsprechen und das Problem hinterfragen, ich glaube nicht, dass die dich einen Monat ohne Geld belassen, es ist möglich sich einen Abschlag sprich die Hälfte vielleicht per Barauszahlung am 1. des Monats geben zu lassen oder andere Möglichkeiten.

Mit den entsprechenden Leuten der ARge freundlich reden hilft wirklich weiter ...

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In der Zahlung der Arge ist ein Anteil drin für Alleinerziehende, der würde sofort wegfallen, wenn der Vater bei Euch lebt. Ihr bekommt nach wie vor das Elterngeld, Kindergeld und Miete. Welche ergänzenden Leistungen noch, kannst du dir selbst unter www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html ausrechnen, denn ich dafür braucht man detaillierte Angaben, wie Kaltmiete, Bundesland etc.

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Soweit ich weiss musst du die Nebentätigkeit auf alle Fälle deinem Arbeitgeber mitteilen, denn du bist im öffentlichen Dienst, der Dienstherr möchte dies also unbedingt wissen.

Wie es sich bei der Steuererklärung verhält, kann ich leider nicht sagen, soweit ich weiss arbeitest du doch aber nicht auf eine zweite Steuerkarte, oder ? Die Zahlung deiner Tochter für die Betreuung ist meiner Meinung nach nur eine Aufwandsentschädigung für verwandschaftliche Hilfe, ist ja schließlich dein Enkel. Und soweit ich weiss müssen für die 400 Euro auch keine Steuern abgegeben werden.

Aber dies ist nur meine bescheidene Meinung, leider hab ich da keine Expertenkenntnisse, schade, hätt gern weitergeholfen.

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Derzeit bin ich auch intensiv auf Stellensuche, daher nutze ich natürlich den Bewerbungsversand per Email am häufigsten, wenn in der Stellenanzeige die Emailadresse angegeben wurde und auch erwähnt wurde, dass dies erwünscht ist. In letzter Zeit ist dies zu 80 % in den Stellenanzeigen auch so angegeben, da die Unternehmen Portokosten und unnötigen Papierkram sparen wollen. Für die Email Bewerbung gibt es natürlich auch einige Regeln und Formvorgaben. Ich selbst versuche immer ein paar Tage später nachzutelefonieren, ob die Email angekommen ist und schon eine Entscheidung gefallen ist. Somit bringt man sich in Erinnerung und zeigt auch sein Interesse an der Stelle, denn es gibt ja nun mal auch genug Leute die sich nur bewerben, weil sie das müssen (ARGE Verpflichtung zur Bewerbung). Einziger Nachteil bei der Onlinebewerbung ist, dass du dafür keine Bewerbungskosten vom Amt bekommst, bei Postversand schon. Finde ich zwar auch nicht ganz so toll, weil der Internetanschluss kostet ja auch Geld, aber damit kann ich leben.

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Es gibt in meinem Haus mehrere sogenannte Altmieter die seit 40 Jahren hier wohnen, so etwas ist denen über die Jahre noch nie passiert, das war das Erstemal. Somit konnte ich also nicht damit Rechnen oder Vorhersehen ... Auch ist der Eigentümer eine angesehene Gesellschaft die sehr große Mietobjekte in meiner Stadt betreut und verwaltet, eine Verwahrlosung ist absolut ausgeschlossen, wie soll ich das erklären, bei der Anmietung musste ich keine Kaution bezahlen, sondern Genossenschaftsanteile erwerben. Daher wundert es mich auch, dass keine baulichen Schritte mit bekanntwerden der Feuchtigkeit seitens der Gesellschaft ergriffen wurden.

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Moment ... ich habe zwar von geringer Feuchtigkeit im Keller gewusst, aber das es zu immens starken Regenfällen über zwei Tage kommt und der Keller vollläuft und so hoch das Wasser steht, davon kann ich ja nun auch nicht ausgehen ... Ich habe meine Habseligkeiten die gewöhnlich im Keller gelagert wurden gesichert, indem ich Regale gekauft habe und die Sachen in Tüten und Kisten verpackt dort eingelagert habe. Dass durch den immensen Regen diese Regale umkippen und somit der Schaden entstanden ist, dass kann ich nicht vorhersehen. Ich kann nicht alle Sachen so schnell aus dem Keller bergen, wenn Regen einsetzt ... bin ja nunmal auch nicht ständig daheim und rechne damit, dass sowas passiert. Ich finde der Vermieter ist schon in der Verantwortung. Eine Haftpflicht besteht, denn die Vermietung erfolgt über eine sogenannte große Baugesellschaft und die Versicherung bezahle ich regelmäßig mit meiner Nebenkostenabrechnung mit.

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Ich habe selbst dies schon praktiziert, sprich ich wollte umziehen, wohnung somit gekündigt, im Schreiben erwähnt, dass ich die nächsten 3 Monate nur die Betriebskosten überweise und der Vermieter somit die hinterlegte Kaution behalten kann und verrechnen kann. Das funktionierte einwandfrei, weil was will er mich kündigen, wenn ich eh ausziehe und schon gekündigt habe und für eventuelle Schäden an der Mietsache etc. hat er meine neue Adresse. Der Vorteil für mich lag auf der Hand, ich hatte gleich die Kaution für die neue Wohnung zusammen und musste nicht monatelang auf die Rückzahlung der Kaution warten. Natürlich ist dies nicht die feine Art, aber was soll man manchmal machen ?

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