Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, Wohngeldbezug schließt Bezug von Hartz 4 aus, weil die ARGE die Wohnkosten schon übernimmt.
Einzige Ausnahme die ich selbst habe: Mein 6 jähriger Sohn bekommt Unterhalt und Kindergeld, diese Bezüge übersteigen den Regelsatz von Hartz 4, damit fällt er aus der Berechnung der ARGE raus und somit wurde ich aufgefordert, für meinen Sohn Wohngeld zu beantragen, welches ich nun auch bekomme.