Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, Wohngeldbezug schließt Bezug von Hartz 4 aus, weil die ARGE die Wohnkosten schon übernimmt.

Einzige Ausnahme die ich selbst habe: Mein 6 jähriger Sohn bekommt Unterhalt und Kindergeld, diese Bezüge übersteigen den Regelsatz von Hartz 4, damit fällt er aus der Berechnung der ARGE raus und somit wurde ich aufgefordert, für meinen Sohn Wohngeld zu beantragen, welches ich nun auch bekomme.

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Es gibt in meinem Haus mehrere sogenannte Altmieter die seit 40 Jahren hier wohnen, so etwas ist denen über die Jahre noch nie passiert, das war das Erstemal. Somit konnte ich also nicht damit Rechnen oder Vorhersehen ... Auch ist der Eigentümer eine angesehene Gesellschaft die sehr große Mietobjekte in meiner Stadt betreut und verwaltet, eine Verwahrlosung ist absolut ausgeschlossen, wie soll ich das erklären, bei der Anmietung musste ich keine Kaution bezahlen, sondern Genossenschaftsanteile erwerben. Daher wundert es mich auch, dass keine baulichen Schritte mit bekanntwerden der Feuchtigkeit seitens der Gesellschaft ergriffen wurden.

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Moment ... ich habe zwar von geringer Feuchtigkeit im Keller gewusst, aber das es zu immens starken Regenfällen über zwei Tage kommt und der Keller vollläuft und so hoch das Wasser steht, davon kann ich ja nun auch nicht ausgehen ... Ich habe meine Habseligkeiten die gewöhnlich im Keller gelagert wurden gesichert, indem ich Regale gekauft habe und die Sachen in Tüten und Kisten verpackt dort eingelagert habe. Dass durch den immensen Regen diese Regale umkippen und somit der Schaden entstanden ist, dass kann ich nicht vorhersehen. Ich kann nicht alle Sachen so schnell aus dem Keller bergen, wenn Regen einsetzt ... bin ja nunmal auch nicht ständig daheim und rechne damit, dass sowas passiert. Ich finde der Vermieter ist schon in der Verantwortung. Eine Haftpflicht besteht, denn die Vermietung erfolgt über eine sogenannte große Baugesellschaft und die Versicherung bezahle ich regelmäßig mit meiner Nebenkostenabrechnung mit.

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