Bei Anträgen gebe ich generell keine Originale ab sondern immer in Kopie. Kontoauszüge kann man, vorausgesetzt man macht Onlinebanking sich direkt als PDF auf den Rechner laden ausdrucken und zu dem Antrag geben. Sollte kein Onlinebanking vorhanden sein, nimmt man die Originale mit (persönliche Abgabe notwendig) und läßt diese vom Amt kopieren. Es gibt auch Ämter die mit dem Bescheid die Originalauszüge wieder zurück schicken. Am besten Anfragen. Alle Original Dokumente sollten immer im eigenen Besitz bleiben, denn Neubeschaffungen können sehr Teuer werden wie aus dem Komentar unten bereits bemerkt. Ich hoffe die Antwort hilft ein wenig weiter. Ich wünsche ein schönes Wochenende
Kosten für im Mietvertrag vereinbarte Renovierungen gehören rechtlich wie die Miete zu den Leistungen für Unterkunft nach § 22 abs. 1 sgb II und § 29 Abs 1 SGB XII. somit sind Renovierungskosten während des Wohnens nicht im Regelsatz enthalten und sind demzufolge Unterkunftskosten und müssen im vollem Umfang übernommen werden. (Bundessozialgericht - B 11b AS 31/06 R - Urteil vom 19.03.2008)TiPP Beantragen Sie die Übernahme von Renovierungskosten und weisen Sie auch auf Ihre Behinderung hin, deshalb werden Helfer gebraucht.
Dies ist ein Auszug aus dem Buch Leitfaden ALG II / Sozialhilfe von A - Z ISBN 3-932246-78-0 für 10 € kann dieser Bestellt werden. Ich verwende diesen Ratgeber bei meiner Tätigkeit in der Beratung ständig, weil er sehr einfach und Verständlich aufgemacht ist. Nachlesen unter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html Ich wünsche einen schönen Tag und hoffe mein Beitrag hat etwas geholfen.