ich habe einen ähnlichen Fall gehabt. Das Amt hat immer wieder auf den Basis Tarif bestanden. Als es wieder eine neue Erhöhung gab habe mit der KV telefoniert wie es Aussieht wegen des Tarifwechsels. Da ... schon über 20 Jahre bei der DKV versichert ist habe ich wie aus dem Auszug der schriftlichen Antwort zu ersehen ist .... in dem Basistarif halten können.

Auszug der Antwort:

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Auch .... hat einen Selbstbehalt allerdings nicht ganz so hoch den muß er leider von der Grundsicherung das Jahr über ansparen.

Hier ist es die DKV als Versicherer ich habe inzwischen erfahren das diese Regelung auch für die anderen Versicherungsgesellschaften gilt.

Ich wünsche viel erfolg mfg

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Guten Morgen,

Wie es aussieht nimmt das Amt an, das hier eine Eheähnliche Gemeinschaft vorhanden ist. Damit wird das Einkommen von Dir mit angerechnet.

Frage habt Ihr einen Mietvertrag gemacht? Ist der Wohnbereich des Bekannten so das es als Wohngemeinschaft angesehen kann? evtl. mit Küchenmitbenutzung mit einer Pauschale oder so. Fällt Euch bestimmt etwas legales ein.

Es muß (sollte das Amt mal vorbei schauen) klar zu ersehen sein, das Ihr keine Eheähnliche Lebensgemeinschaft seid.

Viele Fragen finde ich immer wieder in dem

Leitfaden ALG II / Sozialhilfe von A - Z ISBN 3-932246-78-0

welches für 10 € bestellt werden kann. Ich verwende diesen Ratgeber bei meiner Tätigkeit in der Beratung ständig, weil er sehr einfach und Verständlich aufgemacht ist. Nachlesen unter

** http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html**

Ich hoffe die Auskunft hilft ein wenig und ein schönes Wochenende. Liebe Grüße Manu

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Bei Anträgen gebe ich generell keine Originale ab sondern immer in Kopie. Kontoauszüge kann man, vorausgesetzt man macht Onlinebanking sich direkt als PDF auf den Rechner laden ausdrucken und zu dem Antrag geben. Sollte kein Onlinebanking vorhanden sein, nimmt man die Originale mit (persönliche Abgabe notwendig) und läßt diese vom Amt kopieren. Es gibt auch Ämter die mit dem Bescheid die Originalauszüge wieder zurück schicken. Am besten Anfragen. Alle Original Dokumente sollten immer im eigenen Besitz bleiben, denn Neubeschaffungen können sehr Teuer werden wie aus dem Komentar unten bereits bemerkt. Ich hoffe die Antwort hilft ein wenig weiter. Ich wünsche ein schönes Wochenende

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Mehrbedarf Neue Beträge ab 01.07.2009

Sozialgeldempfänger, bis 30.06.2009 60€
ab 01.07.2009 61 € Prozentanteil 17% auf der Rechtsgrundlage § 28 Abs.1 Nr.4 SGB II Tagessatz 2,03 € nicht erwerbsfähig, § 30 Abs.1 SGB XII Schwerbehindert u. Merkzeichen G

Dies ist ein Auszug aus dem Buch Leitfaden ALG II / Sozialhilfe von A - Z ISBN 3-932246-78-0 für 10 € kann dieser Bestellt werden. Ich verwende diesen Ratgeber bei meiner Tätigkeit in der Beratung ständig, weil er sehr einfach und Verständlich aufgemacht ist.Nachlesen unter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html

Ich wünsche einen schönen Tag und hoffe mein Beitrag hat etwas geholfen. Lg

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Guten Morgen ich habe mich gewundert über nur 1 Jahr Erziehungsgeld in Anspruch genommen wurde, darauf bin ich mal auf Google gegangen und habe unter "Elterngeld" nachgesehen. Dabei bin ich auf eine Seite gekommen,

http://www.sozialhilfe24.de/elternzeit/dauer-verlaengerung-beendigung.html

Drei Jahre Elternzeit

Wie lange besteht der Anspruch auf Elternzeit? und noch viele weitere interesante Auskünfte.

Mit der KV dürfte sich damit das Problem auch lösen.

Ich hoffe das diese Info ein Stück weiter hilft und wünsche der kleinen Familie alles Gute.

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Die KV wird auch vom Amt übernommen, allerdings nicht der teure Tarif. Die Privaten haben alle einen Basistarif, der dem gesezlichen angepaßt ist. Als erstes sollte eine Beratung mit der KV stattfinden, in den günstigsten Tarif einsteigen. Dann dem Amt vorlegen, auch der Selbstbehalt, den die PKV erhebt wird vom Amt nach dem dieser bescheinigt ist das er bezahlt ist übernommen abzüglich der 42,12 EUR Pflichtanteil bei chronisch Kranken oder 84,24 EUR normal ausgezahlt. Ich hoffe die Antwort hilft ein wenig ich wünsche einen schönen Tag

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Finger weg davon

Auch ich kann nur sagen vorsichtig bei allen Seiten wo ganz groß Kostenlos registrieren steht. Erst einmal genauer prüfen was dahinter steckt. Viele Seiten haben irgendwo ganz klein dann stehen das man einen Vertrag über 2 Jahre mit einem Jahresbeitrag gebucht hat. Dies sind meist Seiten mit Testen von Produkten, Gewinnspiele, Kochrezepte um ein paar Beispiele zu nennen.

Ich würde sagen das man wenn man mit Umfragen oder auch Berichten Geldverdienen möchte sollte man Seiten nehmen die nicht als Portal aufgemacht sind. ( Meinungsplatz, Chiao, GlobalTestMarket) dies sind mir bekannte Seiten die auch wirklich auszahlen.

Nach einer Registrierung die Mails kontrollieren und wenn man sich aus versehen auf einer falschen Seite angemeldet hat ( hoffentlich ohne Kontodaten anzugeben) sofort widerrufen und nicht den Bestätigungslink benutzen.

Ich wünsche allen einen schönen Tag mit lieben Grüßen

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Bei der Antwort von wissenszweifel ist der Teil " Den Freibetrag den Deine Mama ohne abzüge hinzu verdienen darf, liegt bei etwa 200 Euro im Monat...." leider nicht korrekt.

In der Grundsicherung gibt es keine Freibeträge wie bei der ALG. Jeder EURO Einahme muß angegeben werden und wird angerechnet. Es ist leider so das man als Grundsicherungsempfänger keine Möglichkeit mehr hat, sich mal durch Arbeit etwas aus der Reihe zu leisten. Ich hoffe die Antwort hilft etwas und Ihre Mutter kann soviel Verdienen, das sie aus der Grundsicherung herauskommt, das wäre das schönste. LG

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So weit ich weis, zählt der 400 EURO Job, für den Selbstständigen als Einnahme. Entweder schreibt man dem Auftraggeber eine Rechnung (als Kleinunternehmer inc. MwSt andernfalls mit ausgewiesener MwSt.)Allerdings habe ich im Netz mal nachgeschaut (google suche eingabe "400 € job und selbstständigkeit") dabei habe ich die Seite http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/400-euro-selbststaendige.html gefunden die recht interresant ist.Ich hoffe das dies schon mal weiter hilft und was wichtig ist, einen Steuerberater fragen, da ist man auf der sicheren Seite normalerweise s

Ich wünsche einen schönen Tag mit lieben Grüßen

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Kosten für im Mietvertrag vereinbarte Renovierungen gehören rechtlich wie die Miete zu den Leistungen für Unterkunft nach § 22 abs. 1 sgb II und § 29 Abs 1 SGB XII. somit sind Renovierungskosten während des Wohnens nicht im Regelsatz enthalten und sind demzufolge Unterkunftskosten und müssen im vollem Umfang übernommen werden. (Bundessozialgericht - B 11b AS 31/06 R - Urteil vom 19.03.2008)TiPP Beantragen Sie die Übernahme von Renovierungskosten und weisen Sie auch auf Ihre Behinderung hin, deshalb werden Helfer gebraucht.

Dies ist ein Auszug aus dem Buch Leitfaden ALG II / Sozialhilfe von A - Z ISBN 3-932246-78-0 für 10 € kann dieser Bestellt werden. Ich verwende diesen Ratgeber bei meiner Tätigkeit in der Beratung ständig, weil er sehr einfach und Verständlich aufgemacht ist. Nachlesen unter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html Ich wünsche einen schönen Tag und hoffe mein Beitrag hat etwas geholfen.

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Wie sieht es mit Miete aus? Wer zahlt diese?

Gibt es noch Vermögen, Eigentum oder so etwas?

Ich würde einfach einen Antrag auf Grundsicherung stellen, und dieses schnellstens, da Grundsicherung ab Antragsdatum bezahlt wird, alle Bescheide, Rente, KV-Beitrag Mietvertrag etc. über Einnahmen und Ausgaben befügen. Das Amt muß dann reagieren und einen Bescheid mit der genauen Aufstellung zuschicken. Ich weiß nicht ob auch GEZ gezahlt wird, wenn sollte auch da gleich ein Antrag auf Befreiung mit eingereicht werden. Grundsicherungsempfänger werden (ungern) von der Gebühr befreit. Ich wünsche ein schönes Wochendende

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Guten Morgen,

Bei der Grundsicherung muß der niedrigste Betrag ermittelt werden, damit der Beitrag übernommen wird. Ich kennen einen Fall da ist der Basistarif teurer als der angepaßt auf Grund der langen Mitgliedschaft.

Das beste ist mit der KV kontakt aufnehmen für den Basistarif und den eigenen günstigsten Beitrag errechnen lassen. Dies schriftlich geben lassen und dem Amt vorlegen.

Bei dem Fall den ich kenne, wurde auf Grund von Rückstellung usw. der Angepaßte Betrag 50 EUR niedriger als der Basistarif und die Leistung der KV ist etwas besser.

Ich hoffe dies hilft etwas weiter. lG

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Soweit ich weiß macht dies ersteinmal bei dem Minijob nichts aus. Zum tragen kommt es am Jahresende bei der Einkommensteuererklärung. Da müßen dann alle Einnahmen und Ausgaben angegeben werden. Dann wird berechnet was noch an Steuern zu zahlen ist. Was die Anrechnung auf die Rente angeht, da würde ich mich direkt bei der Rentenversicherung beraten lassen. Da ist man auf der sicheren Seite damit nicht am Jahresende der große Hammer kommt.

Ich hoffe die Auskunft hilft erst einmal ein Stück weiter. Liebe Grüße

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Einmal schließe ich mich der Antwort von wfwbinder an, außerdem gibt es seit dem 1.1.08 die Möglichkeit ein Persönliches Budget zu beantragen, über dies kann man sich Hilfen einkaufen. Unter budget.bmas.de gibt es die Informationen wie man so einen Antrag stellen kann. Einen formlosen Antrag gibt es unter www.talent-plus.de/.../persoenliches_Budget/index.html Es reicht aber auch wenn ein handgeschriebener Antrag mit den Bedarfen gestellt wird. Die Leistungsträger müssen dies auch anerkennen und bearbeiten. Liebe Grüße

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Eine Möglichkeit um kein Geld zu verlieren ist: eine kurze Mitteilung an das Amt, mit der Bitte um Fristverlängerung für den Weiterbewilligungsantrag. Alle Leistungen werden von dem Monat an gezahlt, indem der Antrag gestellt wurde.

Ich hoffe diese Info hilft und ist noch nicht zu Spät lg

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Die Selbstbeteidigung wird von dem Amt übernommen. Dazu muß diese SB erst an die KV gezahlt werden, wenn dieser SB ausgeglichen ist, eine Bescheinigung geben lassen das der SB erbracht ist, einen Antrag auf Erstattung des SB bei dem Amt stellen. Dieser wird dann abzüglich der 42,12 EUR Pflichtanteil bei chronisch Kranken oder 84,24 EUR normal ausgezahlt. Ich hoffe die Antwort hilft ein wenig ich wünsche einen schönen Tag

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Leider geht aus der Frage nicht hervor, wie groß die Wohnung ist. Die Wohnungsgröße (mit leichten Unterschieden in den einzelnen Bundesländern) betragen für eine Person 45 - 50 m² die Mietobergrenze in einem Haushalt mit einer Person in Gemeinden mit Mieten der Stufe in EURO I = 292 II = 308, III= 330, IV= 358, V= 385, VI= 407 incl. kalter Nebenkosten, ab 2009 enthält Wohngeld eine zusätzliche Heizkostenpauschale.

Dies ist ein Auszug aus dem Buch Leitfaden ALG II / Sozialhilfe von A - Z ISBN 3-932246-78-0 für 10 € kann dieser Bestellt werden. Ich verwende diesen Ratgeber bei meiner Tätigkeit in der Beratung ständig, weil er sehr einfach und Verständlich aufgemacht ist. Nachlesen unter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html

Wichtig ist auch damit der Umzug gezahlt wird: Stelle einen Antrag auf Kostenübernahme der neuen Wohnung, verbunden mit Antrag auf Kautionsübernahme und Umzugskostenübernahme.

Ich hoffe das diese Auskunft ein winig hilft liebe Grüße manu46

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neben den oben genannten Papieren, kommt evtl. noch dazu eine Kopie Behindertenausweises, Bescheinigung der Krankenkassemitgliedschaft. Vermögensaufstellung muß auch angegeben werden. Frage ist auch lebst Du alleine oder in einer Partnerschaft? dann müßen auch von dem Partner die Einkommensverhältnisse angegeben werden.

Ich hoffe das hilft erst einmal Ich wünsche einen schönen Tag mit lieben Grüßen

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Als erstes ist es so, das die Krankenkasse bei der man als letztes versichert war einen wieder aufnehmen muß, nicht mehr wie früher das es automatisch in die gesetzliche geht.

Zum 1.1.09 wurde bei den PKV einen Basisvertrag der gesetzlich KV angeglichen eingeführt.

Dieser Basistarif BAS0 liegt z. B. bei der DKV monatliche für die Krankenversicherung 569.63 € monatlich + Pflegeversicherung mit 22,13 €.

Frage ist welche Einkommen gibt es noch, verheiratet, von was wird der Lebensunterhalt wie Miete etc. bezahlt?

45o,00 € Rente liegen ja unter dem Existensminium. Also können Zuschüße beantragt werden.

Ich hoffe dies hilft erst einmal etwas weiter. lieben Gruß

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Die oben gegebenen Antworten sind schon sehr wichtig. Eine Frage habe ich jetzt noch wie groß ist die jetzt bewohnte Wohnung? Wegen der evtl. gesundheitsbedingten Hilfen, die die Dame braucht oder brauchen wird, gibt es seit dem 1.1.08 die Möglichkeit ein Persönliches Budget zu beantragen, über dies kann man Hilfen einkaufen. Unter budget.bmas.de gibt es die Informationen für einen Antrag zu stellen. Einen formlosen Antrag gibt es unter www.talent-plus.de/.../persoenliches_Budget/index.html Es reicht aber auch wenn ein handgeschriebener Antrag mit den Bedarfen gestellt wird. Die Leistungsträger müssen dies auch anerkennen und bearbeiten. Liebe Grüße

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