Antwort
Es kommt erst einmal darauf an, ob das Gemeinschaftskonto ein "ODER"- oder ein "UND"-Konto ist.
Hier gehe ich aber mal von der in der Praxis überwiegenden Form "ODER"-Konto aus, bei dem jeder Kontoinhaber ohne den/die anderen Kontoinhaber Verfügungen treffen darf und kann.
Hier haftet jeder für jeden gesamtschuldnerisch.
Ein Schreiben geht je nachdem
- auf die Adresse, welche im Konto gespeichert ist, also z.B. "Erna Huber und Moritz Maier, PLZ/Ort/Strasse"
- eine etwaige gesondert hinterlegte postalische Einzelkontaktadresse bei unterschiedlichen Wohnorten oder mehreren Personen
- bei Onlinebanking in das Postfach des Kontos, auf das ja alle gleichberechtigten Zugriff haben.
Sofern es einen Schufa-Eintrag auslöst, dann natürlich
- falls es von der Bank veranlasst wird für die Kontoinhaben insgesamt
- falls es die Stelle, welche die Zahlung nicht erhält, veranlasst, dann für die betroffene Einzelperson.