Wenn du 18 bist haben deine Eltern nichts zu sagen.
Es kommt erst einmal darauf an, ob das Gemeinschaftskonto ein "ODER"- oder ein "UND"-Konto ist.
Hier gehe ich aber mal von der in der Praxis überwiegenden Form "ODER"-Konto aus, bei dem jeder Kontoinhaber ohne den/die anderen Kontoinhaber Verfügungen treffen darf und kann.
Hier haftet jeder für jeden gesamtschuldnerisch.
Ein Schreiben geht je nachdem
- auf die Adresse, welche im Konto gespeichert ist, also z.B. "Erna Huber und Moritz Maier, PLZ/Ort/Strasse"
- eine etwaige gesondert hinterlegte postalische Einzelkontaktadresse bei unterschiedlichen Wohnorten oder mehreren Personen
- bei Onlinebanking in das Postfach des Kontos, auf das ja alle gleichberechtigten Zugriff haben.
Sofern es einen Schufa-Eintrag auslöst, dann natürlich
- falls es von der Bank veranlasst wird für die Kontoinhaben insgesamt
- falls es die Stelle, welche die Zahlung nicht erhält, veranlasst, dann für die betroffene Einzelperson.
Wenn du den PC gekauft hast dürfen sie ihn nicht sperren. Wenn der PC ein Geschenk ist auch nicht. Wenn der PC nur zur verfügung gestellt wurde z.B.: für die Schule dann dürfen sie damit machen was sie wollen. Ab 10 Jahren macht eine Sperre garkeinen Sinn mehr.
Alles was nicht unbedingt zum Leben gebraucht wird wird gepfändet. Ein Rundfunkgerät darf man aber behalten.