Es kommt erst einmal darauf an, ob das Gemeinschaftskonto ein "ODER"- oder ein "UND"-Konto ist.

Hier gehe ich aber mal von der in der Praxis überwiegenden Form "ODER"-Konto aus, bei dem jeder Kontoinhaber ohne den/die anderen Kontoinhaber Verfügungen treffen darf und kann.

Hier haftet jeder für jeden gesamtschuldnerisch.

Ein Schreiben geht je nachdem

  • auf die Adresse, welche im Konto gespeichert ist, also z.B. "Erna Huber und Moritz Maier, PLZ/Ort/Strasse"
  • eine etwaige gesondert hinterlegte postalische Einzelkontaktadresse bei unterschiedlichen Wohnorten oder mehreren Personen
  • bei Onlinebanking in das Postfach des Kontos, auf das ja alle gleichberechtigten Zugriff haben.

Sofern es einen Schufa-Eintrag auslöst, dann natürlich

  • falls es von der Bank veranlasst wird für die Kontoinhaben insgesamt
  • falls es die Stelle, welche die Zahlung nicht erhält, veranlasst, dann für die betroffene Einzelperson.
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