Lass das Feld einfach frei - falls Du doch schon mal eine Steuernummer hattest, findet das Finanzamt das raus, ansonsten wird Dir eine neue Steuernummer zugeteilt.

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Deine Frage ist sehr speziell. Von diesem Vermögensverwalter wird ja nur äußerst gehobenes Klientel betreut. Dass Spudy sich beteilitgt, alles ehemalige führende Manager der Credit Suisse, erweitert sicherlichdas Spektrum. Außerdem scheint die Firma die Personalaufstockung gebraucht zu haben. Nachfrage bestimmt hier das Angebot. Wird wohl aber schwierig sein, hier jemanden zu finden, der persönliche Erfahrungen gemacht hat.

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Ja, bei Bedarf zahlt die Krankenkasse diese Leistung, wenn sie ärztlich verordnet wurde. Reiche das Attest bzw. das Rezept auf jeden Fall vor einer Privatbestellung bei Deiner Krankenkasse ein. Die Kassen haben häufig Kooperationen mit Sanitätshäusern, d.h. sie bestellen die Einstieghilfe dann bei ihren Partnern.

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Kündige schriftlich - wenn es wichtige Gründe für die Kündigung gibt, z.B. Umzug, Arbeitslosigkeit etc. sind Sportvereine oft entgegenkommend und erstatten anteilsmäßg den Beitrag des verbleibenden ungenutzten Zeitraumes zurück! Bei unserem Verein ist man ansonsten bis 31.12. des nächsten Jahres gebunden, wenn man nicht bis 30.11. des Vorjahres kündigt.

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Für die zweite Ausbildung steht Dir keinerlei Unterstützung mehr zu! Es ist, wie es ist!

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Deine Tochter kann den Sprachkurs unter bestimmten Umständen steuerlich ansetzen. Dazu sind einige Bedingungen einzuhalten, nämlich muss der Kurs an mindestens 20 Stunden pro Woche stattfinden, da ansonsten der Verdacht eines "Urlaubs" nahe liegt und die Finanzämter dann nichts anerkennen!

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Gandalf hat es sehr gut beantwortet. Wende Dich an Deine Bankfiliale und gib die Lastschrift zurück oder lege den Beleg vor, den Du bei Bezahlung erhalten hast. Man kann dir da weiterhelfen.

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Also im Euro-Raum solltest Du die SEPA-Überweisung nutzen, die ist nämlich kostenfrei. Wird nach standardisiertem europäischen Zahlungsverkehrsabkommen überwiesen. Hier findest Du alles sehr gut erklärt: http://www.biallo.de/finanzen/Konten_Karten/ueberweisung-ins-ausland-zwei-wege-unterschiedliche-kosten.php

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Kindergeldzuschlag aufgrund von Mutterschaftsgeld weggefallen

Huhu!

Sind gerade ein wenig sehr verzweifelt weswegen ich hier einfach mal versuche unsere Lage niederzuschreiben in der Hoffnung jemand kann uns helfen.

Seid dem 27.04.2012 sind wir nun mit 3 Kindern gesegnet. Wir beziehen Wohngeld sowie Kindergeldzuschlag.

Als ich nun im April den Antrag auf Verlängerung eingesendet habe (mit Daten unseres jüngst geborenen Sohnes) hat sich alles anders wie sonst hingezogen.

Habe nun heute den Anruf von der Familienkasse bekommen in dem mir mitgeteilt wurde das wir nicht nur für Mai und Juni keinen Kindergeldzuschlag bekommen, sondern zudem -> den für April geleisteten zurückführen müssen?!

Grund dafür soll sein das meine Frau keinen Lohn sondern Mutterschaftsgeld vor sowie nach der Geburt erhalten hat.

Ich versteh nun aber nicht im geringsten warum wir einbußen haben, da wir durch den Bezug keinen Cent mehr bekommen haben.

Das Mutterschaftsgeld war mit Aufstockung des Arbeitgebers (ja wir gehen beide Arbeiten) genauso hoch als wenn sie ihren Lohn bekommen hätte.

Wir haben gedacht den Kindergeldzuschlag für unseren jüngsten für April sowie für alle 3 ab Mai zu bekommen so das es nun einbußen von ~1500€ sind.

Ich arbeite Vollzeit und habe einen Verdienst von 1040€ das nur als Anmerkung wie weh es uns tut. Wir dachten bislang das Geld nur vorzustrecken und hatten fest mit dem Kindergeldzuschlag gerechnet (gerade nach einer Geburt zählt erst recht jeder €).

Ich hoffe ich war ein wenig verständlich und es gibt jemanden der mir Helfen kann.

In kurz:

Wir haben jeden Monat über das selbe Einkommen Nun statt Lohn meiner Frau kam Mutterschaftsgeld vor sowie nach der Geburt und wir sollen keine Ansprüche für diese Zeiträume haben. Ab Juli soll es wohl wieder neu beginnen.

Gruß Andre

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Hier findest Du alle Informationen zum Kindegeldzuschlag - hoffe das hilft Dir weiter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html

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Da der Scheck innerhalb einer Vorlegungsfrist von 8 Tagen eingelöst werden muss, um Gültigkeit zu haben, solltest Du im Vorfeld klären, in welcher Höhe Du den Scheck bekommst. Wenn die Kreditwürdigkeit Deinerseits gegeben ist, dann musst Du das Datum angeben, auf das der Scheck datiert sein muss. Die Ausstellung ist bei Bekannten von mir innerhalb von 3 Tagen(wenn ich mich recht erinnere) erfolgt.

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OLG Celle, Beschluss vom 06.10.2011, 10 WF 300/11 Das OLG Celle hat eine interessante Entscheidung zu der Frage getroffen, ob auch während des freiwilligen sozialen Jahres, das ein Kind absolviert, Unterhalt für dieses zu zahlen ist. Diese Frage ist in der Rechtsprechung streitig.

Ein Teil der Rechtsprechung vertritt die Auffassung, während eines freiwilligen sozialen Jahres bestehe nur dann ein Unterhaltsanspruch, wenn es sich dabei um die notwendige Voraussetzung für ein beabsichtigtes Studium oder eine beabsichtigte Ausbildung (zu einem sozialen Beruf) handelt. Zu nennen sind insoweit OLG Naumburg FamRZ 2008, 86, OLG Schleswig OLGR 2008, 196, OLG München FamRZ 2002, 1425.

Nach weiterer Auffassung besteht auch dann ein Unterhaltsanspruch, wenn die Eltern mit dem freiwilligen sozialen Jahr des Kindes einverstanden waren (so OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1353).

Quelle: http://www.arbeit-familie.de/2011/11/15/unterhalt-freiwilliges-soziales-jahr/

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Hallo Mangostar12, wenn es im Kleingedruckten steht, dann hast Du wohl keine Chance etwas dagegen zu unternehmen. Nicht gerade verbraucherfeundlich, was diese Bank tut. Ich würde mich schriftlich an die Bank wenden, dass Du über den Preis verärgert bist und keinen weiteren Jahreskontpauszug wünschst.

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Hier hab ich noch einige Meinungen zum Thema gefunden!

http://www.finanzfrage.net/frage/was-ist-von-der-quirinbank-zu-halten

Ich persönlich finde es besser, wenn man eine Honorarberatung hat, der Banker dann nicht zwangsläufig hauseigene Produkte verkauft! Persönliche Erfahrungen habe ich aber nicht gemacht.

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