eine probezeit dient dazu, dass arbeitgeber und arbeitnehmer schauen können, ob die zusammenarbeit passt. nachdem dich dein arbeitgeber ja schon kennt, ist es nicht zulässig nochmal eine probezeit zu absolvieren.

lass das aber am besten aus dem vertrag streichen, bevor du unterschreibst.

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mir stellt sicg die frage, warum du es überhaupt ausschlagen solltest? wenn du ihm nicht vertraust und auch an seiner verschuldung nicht verantwortlich warst, solltest du da nicht eher an das wohl deines sohnes denken und das erbe annehmen?

schließlich wird auch dein kind mal seinen führerschein machen müssen oder eine größere ausgabe haben, wenn er alt genug ist.

ich finde du solltest das erbe für ihn sparen.

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Übrigens zählt der Chatverlauf in Whatsapp als Beweismittel. Du solltest aber rechtzeitig gegen sie vorgehen, da es Verjährungsfristen gibt. (das müssten glaub ich 3 Jahre sein, bin mir aber nicht zu 100% sicher)

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Nachdem auf dem Becher oder Deckel "Achtung Heiß" o.Ä. steht ist es egal ob der Deckel richtig drauf war oder nicht. Also nein eher nicht.

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Ergänzen zum obrigen Kommentar kommt jedoch noch hinzu, ob der Schaden der Verkäuferin bekannt war.

Sollte sie gewusst haben, dass der Sattel defekt ist und hat es nicht mitgeteilt, gilt dies als arglistige Täuschung und ist rechtswiedrig. Somit ist der Kauf nicht rechtens.

Ein als gebrauchter Artikel ist kein defekter Artikel, d.h. es muss dabei stehen.

Ich an deiner Stelle würde es mal drauf ankommen lassen. Im schlimmsten Fall musst du ihn komplett bezahlen, kannst demnach nicht viel verlieren.

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