Antwort
Schnekungssteuer fällt nicht an! Die bEträge übersteigen die Freibeträge nicht. Weiß jemand von den Schenkungen? Wurde das irgendwo festgehalten? Dann musst Du mit einer Rückforderung rechnen. ToPJob hat ja schon etwas über die beträge geschrieben.
Du musst meines Erachtens ohnehin damit rechnen, für den Unterhalt Deines Vaters auzukommen, wenn Du über entsprechende Einkommen und Vermögen verfügst.