es gilt der Grundsatz, daß für Schäden die durch oder während einer Nachbarschaftshilfe, Freunschaftsgeste u.ä.(zBspl. Umzughilfe,Renovierungshilfe)entstehen, der Helfende nicht in Regress genommen werden kann.Wenn Du die Möbel aus Freundschaft aufgenommen hast brauchst Du nicht dafür in Haftung gehen - Du hast den Schaden nicht verursacht.Also auch keine Haftpflicht. Wenn dann über die Hausrat-V. Eine andere Frage ist welche moralische/zwischenmenschliche Schuldgefühle Du hast.

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ja, aber wenn Du und Deine Frau darin wohnst wird man nicht von Euch verlangen diese wieder zu veräußern um den PKH zu bezahlen.Außerdem hast Du noch Schulden die Du monatlich an Deine Eltern abzahlst (schriftlich fixiert?).Wenn die Scheidung insgesamt 18 T€ kostete sind das für Dich "nur" 9T€.Und wo ist Deine Mitteilung des Amtsgerichts? Warte erst mal ab und mache Dich nicht verrückt denn für alles gibt es eine Lösung die Du auch mit dem Amtsgericht erarbeiten kannst.Kopf hoch (eigene Erfahrung)!

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sicher wird das Gericht nach spätestens 48 Monaten - meistens aber schon früher - wissen wie Deine finanz.Situation inzwischen ist. Allerdings wirst Du für Deinen Teil der Scheidungskosten herangezogen. Hast Du Raten zahlen müssen für den PKH? Wie viele? Was ist schon abbezahlt? 18 T€ kommt mir schon sehr hoch, weil die Anwälte bei PKH einen sehr niedrigen Satz in Ansatz bringen dürfen.Wenn Du eine selbstbewohnte gemeinsame Immobilie hast und Schulden dann wird das auch berücksichtigt.Problematisch könnte es sein, dass Du zwischendurch flüssig warst.

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