Vermutlich hat die Vorversicherung die schadenfreien Jahre nicht so bestätigt, wie du sie angegeben hast.
Hattest du dort eine Sondereinstufung? Diese wird an den Nachversicherer dann nicht weiter gegeben.
Vermutlich hat die Vorversicherung die schadenfreien Jahre nicht so bestätigt, wie du sie angegeben hast.
Hattest du dort eine Sondereinstufung? Diese wird an den Nachversicherer dann nicht weiter gegeben.
Man sollte so eine Versicherung abschließen, so lange man noch normal gesund ist.. sobald man krank ist, wird es wesentlich teurer oder man bekommt erst gar keine Versicherung mehr.
Dann soll das Kind erst einmal ein Jahr arbeiten und genug Geld verdienen, um sich eine Auszeit leisten zu können.
Warum sollen wir dafür aufkommen, dass das Kind keine Lust zum arbeiten hat?
Dazu müsste zunächst erst einmal dein Sohn überhaupt bereit sein, dir den Rabatt wieder zuück zu geben.
Und wie Gänseliesel bereits richtig schrieb: Eine Rückübertragung ist nicht bei jeder Gesellschaft möglich.
Auch ist die Frage, ob dein Sohn überhaupt die kompletten Jahre hat übernehmen können.
Wenn dein Vertrag bei SF20 war, er aber aufgrund seines Führerscheins nur SF12 übernehmen konnte, würdest du auch nur SF12 wiederbekommen.
Das hättest du dir also vorher überlegen sollen.
Da du den Verursacher nicht ermitteln kannst, bleibst du auf dem Schaden sitzen.
Bei den Geldauomaten meiner Bank (Volksbank) kann man auch angeben, in welcher Stückelung man die Geldscheine bekommen möchte.
Schau doch mal nach, ob das dort auch geht.
Sie hat sich das Handy geliehen.
Sowas ist normalerweise in der Privathaftpflicht ausgeschlossen.
Es gibt aber schon gute Tarife, bei denen dieser Ausschluss nicht gilt.
Frag also einfach mal bei deiner Versicherung nach.
Eine Übertragung ist meist nur zwischen Eheleuten oder Eltern-Kind möglich.. manchmal auch zwischen Großeltern-Enkel oder unter Geschwistern.
Willst du denn selbst kein Auto mehr auf dich anmelden und ist deine Schwägerin dein Auto auch regelmäßig gefahren?
Wie lange hat sie den Führerschein?
Lasst euch auf jedem Fall vernünftig beraten und probiert das ganze nicht online.. da geht dann garantiert was schief.
Aus meiner Sicht ist die Meldeadresse entscheidend.
Klärt das mit deiner Versicherung ab und lasst euch um Zweifelsfall auch schriftlich bestätigen, dass die gleiche Wohnanschrift nicht das ausschlaggebende Kriterium ist.