Zu erst hatte ich vom Finanzamt die Info bekommen, keine MWST, da die Leistung im Ausland erbracht wird.
Jetzt wieder anders, es muss MWST berechnet werden :-?
Problemfall:
Freiberuflicher Softwareinbetriebnehmer im Beispiel Firma ABC ( keine Sachleistung nur Dienstleistung )
Firmensitz in Stuttgart, Inbetriebnahme wird immer in vollem Umfang vor Ort – Anlageninbetriebnahme erbracht.
Im Beispiel Firma XYZ Konzern mit Hauptsitz in Dortmund.
Fall 1
Firma ABC erhält Auftrag von XYZ in Südafrika Anlage in Betrieb zu nehmen.
Firma XYZ hat Niederlassung in Südafrika.
Die Rechnung geht aber von Fa. ABC nach Dortmund zu Fa. XYZ.
Bisher hatte ich keine MWS berechnet.
Fall 2
Firma ABC erhält Auftrag von XYZ in Algerien Anlage in Betrieb zu nehmen.
Firma XYZ hat keine Niederlassung in Algerien.
Die Rechnung geht aber von Fa. ABC nach Dortmund zu Fa. XYZ.
Bisher hatte ich keine MWS berechnet.
Fall 3
Firma ABC erhält Auftrag von XYZ in Frankreich Anlage in Betrieb zu nehmen.
Firma XYZ hat Niederlassung in Frankreich.
Die Rechnung geht hier von Fa. ABC zur Niederlassung von Fa. XYZ nach Frankreich.
Bisher hatte ich keine MWS berechnet.
Jetzt heist es vom Finanzamt:
…
„bekommen Sie die Aufträge aber jeweils von deutschen Firmen, denen Sie auch die Leistung berechnen.
Unter Hinweis auf Tz. 2.4 des Manuskripts ist dies der Grundfall des § 3a Abs. 2 UStG.
Da der Leistungsempfänger ( = Ihr Auftraggeber ) im Inland ist, ist der Ort der sonstigen Leitung im Inland und damit umsatzsteuerpflichtig.“
Im Fall 3 meint der Beamte wäre keine MWST an zu rechnen aber Fall 1 und 2 muss die MWST berechnet werden !?
Macht ja aber eigentlich keinen Sinn, da ja die Firma XYZ meine Kosten wieder dem Kunden im Ausland
in Rechnung stellt und da ist natürlich keine MWST in der Rechnung anrechne bar.
Bitte um Hilfe, für jemanden der öfters mit der Materie zu tun hat müssten auch die Änderungen Anfang des
Jahres bekannt sein.