Grundsätzlich erbt man Schulden und Gewerbebetrieb mit.

Lösung, um nicht haften zu müssen: Errichtung eines Nachlassinventars vor dem Notar. Wenn dieses beim zuständigen Amtsgericht eingereicht wurde, beschränkt sich die Haftung des Erben auf die Gegenstände bzw. das Vermögen aus dem Inventar. Falls dann Gläubiger des Verstorbenen anklopfen, reicht ein Dreizeiler:

"Die Erben haben vor dem Amtsgericht soundso unter dem Aktenzeichen XYZ ein Nachlassinventar errichtet".

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Guten Abend, der Verkauf dieser Waren geht genauso wie der Waren aus Deutschland. Also muss die Umsatzsteuer genauso ausgewiesen und auch abgeführt werden wie bei Waren, die Sie aus Deutschland bezogen haben.

Unterschiedlich wird nur IHR Vorsteuerabzug behandelt. Für Ihren Kunden ändert sich dadurch nichts: Er muss nach wie vor Umsatzsteuer an Sie zahlen, die Sie ans Finanzamt weitergeben müssen.

Viel Erfolg!

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Hallo, versuche es doch einmal bei smava. Hier kannst Du nachlesen, was das ist und wieso man dort sein Projekt leichter finanziert bekommt:

http://wohlstandsblog.de/smava-das-ebay-fur-kredite/

Viel Glück!

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Ich würde das Konto vorsorglich schon vorher einrichten. Man kann sein ganz normales Gehaltskonto zu einem "P-Konto" machen. Wenn schon eine Pfändung läuft, ist es zu spät. Denn dann wird ja das Geld schon abgezweigt!

Also dringend vorher machen! Viel Erfolg und Glück ...

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Hallo, ich muss da noch etwas ergänzen: Wenn Deine Mutter Kindergeld bekommt, dann darfst Du nicht mehr als 8004 EUR im Jahr netto verdient haben. Diese Verdienstgrenze galt bis 31.12.2011 und ist ab 1. Januar dieses Jahres entfallen.

Jedenfalls kannst Du ja als selbstständiger Internet-Unternehmer Dein Einkommen auch erst am Ende des Jahres genau errechnen, wenn alle Ausgaben und Einnahmen bekannt sind. Mein Tipp, damit es einfacher zu berechnen geht: Wiso Mein Büro. Damit kriegst Du eine finanzamtssichere Abrechnung hin und noch jede Menge Steuertipps!

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Wenn Du in erster Linie Steuern sparen willst (ist für mich etwas anderes als Geld sparen), dann ist es wichtig, alle Betriebsausgaben geltend zu machen. Also JEDE berufliche Autofahrt (anfangs am besten Fahrtenbuch führen), jedes Büromaterial, alle Ausstattungsgegenstände (auch gebrauchte, bei ebay zuerst ungefähren Preis ermitteln) und alle Verbrauchsmaterialien.

Fortbildung, Reisekosten und Schulungen nicht vergessen!

Alle Betriebsausgaben senken unmittelbar Deine Steuerschuld. Auch Zinsen auf Betriebskapital (also Kreditzinsen).

Bei Jungunternehmern ist auch eine Investitions-Rücklage möglich (Steuerberater fragen!)

Weitere Kosten: Schreibtisch, Kaffeemaschine, Computer, Lampen, Gardinen, Teppich - eben alles, was in Deinem Büro so ist!

Hoffe, das hilft ;.)

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Also da Du ja schon ein gut verzinstes Tagesgeldkonto hast, würde ich empfehlen, jetzt regelmäßig in einen gut performenden Aktienfonds zu investieren. Damit bist Du an florierenden Unternehmen beteiligt und Dein Risiko ist nicht so hoch wie beim direkten Investieren in Aktien.

Comdirekt und Ing-Diba bieten Dir kostenlose Depots, Fonds-Sparpläne und viele Informationen zu den dazugehörigen Wertpapieren. Hier würde ich mich an Deiner Stelle mal schlau machen.

Mehr Zinsen als 2,7 % bekommst Du auf einem Tagesgeldkonto zur Zeit nicht. Aber die Rendite von Aktienfonds kann selbst in Krisenzeiten auf lange Sicht deutlich höher sein.

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In § 2247 BGB ist festgelegt, dass ein handschriftliches Testament gültig ist. Es sei denn, es lassen sich weder Datum noch Ausstelllungsort des Testamentes ermitteln.

Hier:

§ 2247 Eigenhändiges Testament

(1) Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. (2) Der Erblasser soll in der Erklärung angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort er sie niedergeschrieben hat. ... ... ...

(5) Enthält ein nach Absatz 1 errichtetes Testament keine Angabe über die Zeit der Errichtung und ergeben sich hieraus Zweifel über seine Gültigkeit, so ist das Testament nur dann als gültig anzusehen, wenn sich die notwendigen Feststellungen über die Zeit der Errichtung anderweit treffen lassen. Dasselbe gilt entsprechend für ein Testament, das keine Angabe über den Ort der Errichtung enthält.

Das Testament ist also in der Regel gültig, unabhängig davon, ob ein Datum oder eine Ortsangabe enthalten sind.

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Selbstverständlich fallen hierfür keine GEZ-Gebühren an. Denn die minderjährigen bzw. schulpflichtigen Kinder (ist ja nicht immer dasselbe ;-) ) gehören ja zum elterlichen Haushalt. Und jeder Haushalt muss nur einmal Gebühren zahlen, egal, wie viele Geräte in dem Haushalt vorhanden sind!

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Du kannst ein Konto selbstverständlich sofort kündigen. Meistens wird diese Kündigung dann zum Monatsende wirksam. Schick einfach dein Kündigungschreiben ab, und die Bank wird Dir Bescheid geben, zu welchem Tag Dein Konto aufgelöst wird.

Und es kostet übrigens nix!

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Wahrscheinlich ist eine Tierarztbehandlung Deiner Katze billiger als der Jahresbeitrag für so eine Krankenversicherung. Ich würde es nicht tun. Katzen werden doch selten richtig krank (jedenfalls bei uns auf dem Land).

Und Du wirst nicht verhindern können, dass sie eines Tages das Zeitliche segnet. Das ist nun mal so bei Haustieren ... da hilft auch keine Versicherung ...

PS: Habe selbst eine und auch einen Hund (und der ist schon 12)

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Kredit für Weihnachtsgeschenke, auf keinen Fall, denn

Weihnachten soll ein Fest der Liebe sein und nicht des Konsums. Einen Kredit sollte man nur aufnehmen, um eine Investition zu finanzieren. Zum Beispiel eine Hausrenovierung, ein Auto, das man lange fährt, oder zur Not auch eine (gute!) Waschmaschine.

Weihnachtsgeschenke würde ich aber eher zum Konsum rechnen. Mit anderen Worten: Für Dein investiertes Geld (ich meine damit die Zinsen!) bekommst Du nix zurück. Ergebnis: Du bezahlst für jedes Geschenk 12,5 % mehr als es im Laden kostet - und musst Dich dafür noch monatelang krummlegen und auf eigene Lebensqualität verzichten.

Ich rate ab. Strick was, häkel was, mach Pralinen selbst oder verschenke Gutscheine für Babysitten, Rasenmähen, Fensterputzen. Das schont Deine Kasse, rettet Deine Lebensqualität - und der oder die Beschenkte freut sich, dass Du Dir so viel Mühe gegeben hast ;-))

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Ich würde die "Kontoführungsgebühren" nicht anerkennen. Sie übersteigen meiner Meinung nach jedes Maß. Mein Tipp: 314,46 EUR zahlen und dazu schreiben, der Rest sei unberechtigt, da die Summe sogar die zugrundeliegende Forderung von nur 109 und ein paar zerdrückten unverhältnismäßig überschreitet.

Und beim nächsten mal pünktlich zahlen oder Ratenzahlungsantrag stellen, dann passiert so was nicht ;-))

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MWST und Zusammenfasswende Meldungen ( ZM ) bei Arbeiten im Ausland

Zu erst hatte ich vom Finanzamt die Info bekommen, keine MWST, da die Leistung im Ausland erbracht wird. Jetzt wieder anders, es muss MWST berechnet werden :-?

Problemfall: Freiberuflicher Softwareinbetriebnehmer im Beispiel Firma ABC ( keine Sachleistung nur Dienstleistung ) Firmensitz in Stuttgart, Inbetriebnahme wird immer in vollem Umfang vor Ort – Anlageninbetriebnahme erbracht. Im Beispiel Firma XYZ Konzern mit Hauptsitz in Dortmund.

Fall 1 Firma ABC erhält Auftrag von XYZ in Südafrika Anlage in Betrieb zu nehmen. Firma XYZ hat Niederlassung in Südafrika. Die Rechnung geht aber von Fa. ABC nach Dortmund zu Fa. XYZ. Bisher hatte ich keine MWS berechnet.

Fall 2 Firma ABC erhält Auftrag von XYZ in Algerien Anlage in Betrieb zu nehmen. Firma XYZ hat keine Niederlassung in Algerien. Die Rechnung geht aber von Fa. ABC nach Dortmund zu Fa. XYZ. Bisher hatte ich keine MWS berechnet.

Fall 3 Firma ABC erhält Auftrag von XYZ in Frankreich Anlage in Betrieb zu nehmen. Firma XYZ hat Niederlassung in Frankreich. Die Rechnung geht hier von Fa. ABC zur Niederlassung von Fa. XYZ nach Frankreich. Bisher hatte ich keine MWS berechnet.

Jetzt heist es vom Finanzamt: … „bekommen Sie die Aufträge aber jeweils von deutschen Firmen, denen Sie auch die Leistung berechnen. Unter Hinweis auf Tz. 2.4 des Manuskripts ist dies der Grundfall des § 3a Abs. 2 UStG. Da der Leistungsempfänger ( = Ihr Auftraggeber ) im Inland ist, ist der Ort der sonstigen Leitung im Inland und damit umsatzsteuerpflichtig.“

Im Fall 3 meint der Beamte wäre keine MWST an zu rechnen aber Fall 1 und 2 muss die MWST berechnet werden !?

Macht ja aber eigentlich keinen Sinn, da ja die Firma XYZ meine Kosten wieder dem Kunden im Ausland in Rechnung stellt und da ist natürlich keine MWST in der Rechnung anrechne bar.

Bitte um Hilfe, für jemanden der öfters mit der Materie zu tun hat müssten auch die Änderungen Anfang des Jahres bekannt sein.

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Ich bin zwar kein Steuerrechtler, erkenne aber trotzdem folgenden Unterschied:

Fall 1 und 2: Rechnungsempfänger XYZ hat Firmensitz in Deutschland = Rechnungsaussteller ABC ist umsatzsteuerpflichtig.

Fall 3: Rechnungsempfänger XYZ sitzt im EU-Ausland = Rechnungsaussteller ABC ist umsatzsteuerpflichtig, kann aber die zu leistende Umsatzsteuer zugleich als Vorsteuer geltend machen.

In der Umsatzsteuervoranmeldung wird dies (jedenfalls in meinem Buchhaltungsprogramm) sowohl unter "vereinnahmte Umsatzsteuer" als auch als "abziehbare Vorsteuer" eingetragen. Zahlen muss man also nix. Ist nur ein Buchungsvorgang, der natürlich umständlich, aber nach EU-Recht notwendig ist.

Und damit das auch alles seinen ordentlich typisch deutschen Finanzamts-Weg geht, gibt es die "Zusammenfassende Meldung". Tipp: Der Steuerberater holt Fristverlängerung ´raus...

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Die Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten. Normalerweise ist es günstiger, weil die Eltern meistens einen besseren Schadensfreiheitsrabatt haben.

Aber wenn Deine Eltern schon ein Auto haben, könnte es sein, dass Dein neues Auto nur als Zweitwagen versichert wird. Folge: Ebenfalls hohe Prämien.

Und irgendwann musst Du ja doch in den sauren Apfel beißen und Dein Auto selbst vesichern.

Wenn Du ein wenig Zeit hast, dann vergleiche doch mal ein paar Versicherungsbedingungen, zum Beispiel hier:

http://wohlstandsblog.de/service/autoversicherung-welche-ist-die-gunstigste/

Gute Fahrt!

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Hallo, ich möchte Dir smava empfehlen, weil Du dort auch dann Geld bekommen kannst, wenn die Banken ablehnen. Es ist eine private Kreditplattform. Dort kannst Du Deine Finanzierungsanfrage wie eine Auktion bei dem bekannten großen Auktionshaus einstellen.

Die anderen smava-Mitglieder entscheiden dann, ob sie Dir Geld geben wollen. Wie alles funktioniert, erfährst Du übrigens hier: http://wohlstandsblog.de/smava-das-ebay-fur-kredite/

Viel Glück, Deine Idee klingt doch gut!

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Ich empfehle auch, die Finanzierungsplattform smava zu nutzen. Dort findet man private Geldgeber, die sich selbst aussuchen, welchem (meist von Banken nicht finanzierten) Projekt sie Geld geben. Das System ist transparent und durchschaubar, und hier bekommst Du auch dann ein Darlehen, wenn die Bank ablehnt. Denn bei Smava entscheiden die Mitglieder selbst, ob sie Dir Geld anvertrauen wollen :)

Es ist die seriöseste Plattform dieser Art. Hier gibt es einen ausführlichen Artikel darüber, wie smava funktioniert:

http://wohlstandsblog.de/smava-das-ebay-fur-kredite/

Es ist eine Anfrage wert!

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Mahngebühren sind zulässig, wenn sich der Schuldner bereits in Verzug befindet. Das ist der Fall, wenn der (vorher vereinbarte und in der Rechnung bezeichnete) Zahlungstermin überschritten oder die Rechnung bereits länger als 30 Tage nicht bezahlt wurde (vorausgesetzt, die Gegenleistung wurde erbracht).

§ 286 BGB.

Mahngebühren sind eine Art Ersatz des durch den Verzug des Schuldners eingetretenen Schadens, also z.B. Portokosten, Arbeitsaufwand und Material für das Schreiben der Mahnung. Für die erste Mahnung würde ich es bei 3 EUR bewenden lassen, aber 5 sind sicher nicht verkehrt, wenn es um einen höheren Betrag geht.

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