Wenn der Aktienanteil am Gesamtvermögen durch die Gewinne so stark gestiegen ist, dass er oberhalb des persönlichen Wohlfühlniveaus liegt (-> Rebalancing).
Wenn innerhalb der nächsten Jahre ein Immobilienerwerb geplant ist (und dafür ein Teil der Aktiengewinne verwendet werden soll)
Wenn die Einschätzung der wirtschaftlichen Gesamtsituation so ausfällt, dass man nicht einen zu großen Anteil seines Gesamtvermögens den Risiken einer Aktienanlage aussetzen möchte.
Wenn in absehbarer Zeit der Eintritt in den beruflichen Ruhestand ansteht (und man vorhat Aktiengewinne zur Finanzierung des Ruhestandes einzusetzen)
Gibt sicher noch einige weitere Gründe.
Aktienfonds haben in der Regel keine festen Laufzeiten, sondern können börsentäglich gehandelt werden.
Falls Du das vorhast solltest Du vorher kurz Kontakt mit der zuständigen Betreuerin des Vormundschaftsgericht aufnehmen und abklären, ob das in Ordnung ist.
Falls die Versicherung sich beim Abschluss trotzdem querstellt, dann reicht es erfahrungsgemäß aus, ihr direkt die Nummer der Betreuerin zu geben. So kann der Versicherungsgeber sich absichern, ob Du als Vormund zum Abschluss einer Sterbegeldversicherung im Namen der betreuten Person berechtigt bist.
Spontan schätze ich Deine Chancen als nicht gerade gut ein.
Trotzdem: Ich würde mit einem Fachmann sprechen. Eventuell hast Du eine Rechtschutzversicherung, bei der Du Dir einen ersten Rat kostenlos einholen kannst oder einen Jurist unter Deinen Bekannten, den Du fragen kannst. Sonst bei GuteFrage.net nach einer kompetenten Ansprechmöglichkeit fragen.
Bei Finanzberatung für den Privatbereich sind die Kosten nicht absetzbar.
Wenn die Finanzberatung geschäftlicher Natur ist (-> z.B. Anlagemöglichkeiten für betriebliches Vermögen), dann sind die Kosten meist absetzbar.