Das war echt interessant! Danke Euch allen!
Entschiedendes Kriterium ob eine Anerkennung erfolgt ist der Lebensmittelpunkt. Bei Alleinstehenden ist der Lebensmittelpunkt dort, wo enge persönliche Beziehungen bestehen (Eltern, Freundeskreis, Verlobte, Vereine). Normalerweise prüft das Finanzamt den Lebensmittelpunkt nicht genauer nach. Man muss aber glaubhaft machen können, dass man sich am "Lebensmittelpunkt" mindestens zweimal im Monat aufgehalten hat. Aus meiner Sicht kann also der DH auch bei unverheirateten Paaren geltend gemacht werden.
Eine Bankbürgschaft ist doch wie bares Geld. Aus meiner Sicht steht da nichts dagegen. Ich empfehle aber den Mietvertrag zu lesen, sicher haben die die Möglichkeit das auszuschließen. Einfach nachfragen.
Ich kenne den Tarif nicht, finde aber, dass es ein gutes Angebot ist. Bei meiner Versicherung erhalte ich pro Jahr, in dem ich keine Leistungen beanspruche 5% Rückerstattung (im zweiten Jahr 10%, im dritten 15% usw.) Vergleiche selbst!
Folgendes habe ich für Dich gefunden: Bezugsdauer der Waisenpension Ein Anspruch auf eine Waisenpension besteht grundsätzlich ab dem Tod der Versicherten/des Versicherten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres gebührt die Waisenpension unter folgenden Voraussetzungen:
•Bei einer Schul- oder Berufsausbildung, welche die Arbeitskraft der Waisen/des Waisen überwiegend beansprucht, gebührt die Waisenpension bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Das Studium muss ernsthaft und zielstrebig betrieben werden.
Frage am besten bei der Rentenstelle nach.
Bei meiner Bank gibt es für beide Kontoinhaber die EC-Karte gratis. Bei Verlust einer Karte muß man allerdings eine Gebühr von 5 Euro für die neue Karte bezahlen.
Ich habe neulich einen Artikel darüber gelesen. Wenn ich mich richtig erinnere, dann müssen künftig Rentenbezieher, die mehr als 365 Euro pro Monat erhalten eigens krankenversichert sein. Dann muss dafür monatlich ein Betrag von ca. 140 Euro an die Krankenkasse fließen. Bitte bei Krankenkasse nachfragen, da ich mir nicht ganz sicher bin.
Maßgeblich für die Steuererklärung ist doch der Wohnsitz des Angestellten. Mein Bruder arbeitet für eine italienische Firma, versteuern muß er hier in Deutschland!
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in Deutschland 50% der Kosten für eine künstliche Befruchtung, wenn das Paar verheiratet ist. Insgesamt beteiligen sie sich an drei Versuchen. Alle weiteren Versuche müssen zu 100% selbst bezahlt werden.
Ist mir vor einigen Jahren auch schon mal passiert. Die Bausparkasse hatte da Einwände. Erst als ich drohte, alles sofort abzuziehen, haben die die Einzahlung angenommen.
Wenn ihr gemeinsam die Steuererklärung abgebt, dann erhaltet ihr automatisch eine neue Steuernummer zugeteilt. Du mußt nichts veranlassen.