Der Arbeitnehmer haftet genau so wie der Arbeitgeber-nur die Strafgelder sind oft unterschiedlich,d.h. der Arbeitgeber muss die ganzen Sozialbeiträge(werden geschätzt) nachbezahlen, Lohnsteuer e.t.c-dann geht es weiter mit Verfahren wegen Steuerhinterziehung,wegen Pflichtverletzung gegenüber der Sozialversicherung und gegenüber allen meldepflichtigen Ämtern
(Berufsgenossenschaft)-also kurz gesagt,es wird teuer.80% der Verfahren gegen den Arbeitgeber kommen auch auf den Arbeitnehmer zu (Steuerhinterziehung,Versicherungsbetrug)-also
lass die Finger davon.
Solltest du schon reingerasselt sein, so kommt es darauf an, in wie weit du bewusst schwarz gearbeitet hast, also hast du gewusst, dass keine Abgaben erfolgten, hast du gedacht es war ein Freundschaftsdienst gegen ein Taschengeld..... u.s.w. - da könnte ich jetzt noch stundenlang schreiben, aber geholfen ist dir damit nicht... also schwarz bringt nichts als Ärger ein.