Antwort
So ganz befriedigen mich die bisherigen Antworten noch nicht. Ich entnehme ihnen, dass es per Gesetz abgesichert ist, ein würdiges Begräbnis zu gestalten. Aber wo liegen da die Grenzen?
Was mich interessieren würde ist, ob damit auch übertriebene Danksagungsanzeigen für weit über tausend Euro in deutschen Blättern abgedeckt sind wie auch Leichenschmaus und Blumenschmuck für über tausend Euro. Desweiteren wurden bestehende Versicherungverträge umgeschrieben auf eine WEG Erbengemeinschaft, ohne die Miterben dazu zu befragen. Ist WEG nicht ein steuerrechtlicher Begriff?
Ist das alles durch eine Kontovollmacht abgedeckt? Kann die Tochter machen, was sie will und Kosten verursachen wie sie will?