Hallo!

Das Vermögen ist mit dem Tod per gesetzlicher Erbfolge an die Erbengemeinschaft übergegangen. Die Tochter des Erblassers hatte schon zu Lebzeiten und über den Tod des Erblassers hinaus Kontovollmacht.

Ist die Tochter berechtigt, Rechnungen, die nach dem Tod des Erblassers in Bezug auf Todesanzeigen, Blumenschmuck, Grabstein usw. entstanden und auf den Namen der Tochter und nicht auf die Erbengemeinschaft ausgestellt sind, vom Konto der Erbengemeinschaft zu bezahlen, für das sie Kontovollmacht hatte? Müssten die Rechnungen nicht auf die Erbengemeinschaft anstatt auf den Namen der Tochter ausgestellt sein, um von der Erbengemeinschaft bezahlt zu werden?

Freue mich auf jede Antwort!

Andreas