Wenn das Risiko für die Bank geringer ist zum Anpassungstermin, weil der wert der Immobilie höher ist und schon ein beträchtlicher Teil getilgt wurde, dann hast Du gute Chancen sehr günstig den rest zu verlängern. Allerdings wenn es sich nur noch um kleine Summen handelt, verlangen die Banken manchmal Aufschläge, was es wieder teuer macht. Vergleiche und verhandle gut!

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Rechnungsbetrag einsetzen und unbedingt Rechnung sowie Kontoauszug als Nachweis einer getätigten Überweisung mitliefern. Barzahlungen werden nämlich nicht anerkannt!

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Keine Sorge, die Käufermüssen nicht für die Schäden aufkommen.

Die Bauleistungsversicherung ist die Vollkasko-Police für die Bauzeit. Beispiel: Ein frisch gegossener Estrich wird durch Wassereintritt beschädigt. Die Bauleistungsversicherung kommt auch für verursachte Schäden durch Konstruktionsfehler oder durch Vandalismus auf. Diebstahl von Bauteilen ist entweder eingeschlossen oder kann mitversichert werden. Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion).

Quelle und mehr : http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/bauleistungsversicherung.htm#ixzz2gdIiX07r

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Die Sparda-Bank informiert automatisch (i.d.R. per Kontoauszzug), wenn das Dispo-Limit geändert wird - vermutlich wurde das vom Fragesteller übersehen! Und JA - die Bank darf den Dispo reduzieren!

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Da es sich um Freunde von Dir handelt und diese die Ware ja wohl nicht weiter verkaufen, gehe ich davon aus, dass es ein privater Verbrauch ist. Es darf nur von keiner Seite dran verdient werden. Ansonsten begibst Du dich aufs Glatteis!

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Du kannst für 2012 wieder neu etnscheiden, welcher Ansatz erfolgt. Wenn Du die Karte das ganz Jahr nützen willst, müsstest Du sie ja nach Ablauf 2012 wieder neu kaufen. Wie gammoncrack schreibt, solltest Du prüfen, ob das Finanzamt die Kosten überhaupt anerkannt hat.

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Soweit ich das richtig verstanden habe, werden nicht alle Geldanlgen/Produkte per Videoberatung angeboten. Schau mal hier:

http://www.hypovereinsbank.de/portal?view=/privatkunden/250235.jsp

Die Unterlagen werden "unterschriftsreif" vorbereitet, ich nehme an, man erhält sie dann per Post nach Hause zur Unterschrift.

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Ich würde keine Vorauszahlung leisten - geht der Stromanbieter pleite, hast Du Dein Geld verloren. Du müsstest ein Sonderkündigungsrecht haben, wenn dies plötzlich verlangt wird.Der Tarif wurde ja nicht umgestellt, oder?

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Wenn Du als Aushile arbeitest, dann bist Du automatisch über die Berufsgenossenschaft für Arbeits- und Wegeunfälle versichert. Da musst Du nichts abschließen.

Wer ist durch die BG versichert? Grundsätzlich sämtliche Arbeitnehmer, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, einschließlich Aushilfen, geringfügig beschäftigte Personen, Auszubildende, unter bestimmten Voraussetzungen auch Praktikanten.

Quelle: http://www.bgetem.de/mitgliedschaft-beitrag/haeufig-gestellte-fragen

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Überprüfung Krankengeld - Teilerwerbsminderungs- und EU-Rente

Wer kann mir bitte helfen? - Nachdem ich im Sommer 2010 einen "Eilantrag" auf eine Reha stellen sollte und endlich nach 6 Monaten arbeitsfähig in der Klinik ankam, sagte mir die Chefin bei der ersten Untersuchung: Und so waren Sie gestern noch arbeiten?? Sie können auf keinen Fall mehr mehr als 3-6 Stunden arbeiten..). Nach 8 Wochen wurde ich Anfang März arbeitsunfähig entlassen und bekam Krankengeld. Nach rund 8 weiteren Monaten bekam ich im November 2011 Bescheid, dass ich rückwirkend ab März Teilerwerbsminderungsrente bekäme; folglich Verrechnung. Einen Monat später im Dezember kam dann der Bescheid, dass ich rückwirkend ab August die befristete Erwerbsunfähigkeitsrente bekäme; folglich erneute Be- und Verrechnung. Obendrein wurde ich von freiwillig in pflichtversichert umgestuft. Den Be- und Verrechnungen

a) innerhalb der KV und

b) innrhalb der DRV sowie

c) bei der Verrechnung Krankenkasse / RV

kann ich leider nicht mehr folgen. Ich musste und jetzt gerade wieder immer mal „aufgrund von Korrekturen“ Rückzahlungen von der eh schon so geringen EU-Rente leisten bzw. von der Rentenzahlung abziehen lassen.

Welche Möglichkeit habe ich, die ganzen Berechnungen unabhängig und möglichst kostenlos auf Ihre Richtigkeit prüfen zu lassen?

Wieso konnte ich nicht zuerst meinen KrankengeldANSPRUCH (78 Wochen) wahrnehmen oder Wieso kann sich die Krankenkasse das Krankengeld einstreichen (Stichwort: Überschüsse) und lässt die RV zahlen?

DANKE sehr im Voraus für Ihre Hilfe!

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Hallo OmaRente, das hört sich alles sehr bedauerlich an - ich kann verstehen, dass Du frustriert bist. Man ist krank und muss sich noch Sorgen wegen des Geldes machen! Ich würde mich mal an eine Sozialberatungsstelle in Deiner Stadt wenden. Goggle dazu am besten mal oder wende Dich an die Caritas. Die haben einen sehr guten Ruf und beraten kostenlos. Alles Gute!

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Ihr bekommt Kindergeld für Deine Stieftochter, wenn sie in Eurem Haushalt lebt. In diesem Merkblatt ist das unter Punkt 2 geregelt:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf

Zum Freibetrag für das Kind: eigentlich steht jedem der Elternteile 1/2 Freibetrag zu. Wenn der Vater des Kindes allerdings seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, oder sein Wohnsitz nicht zu ermitteln ist oder dieser nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, dann könnt ihr auch den ganzen Kinderfreibetrag beantragen.

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