Ds mit den 4 Euro pro stunde erscheint mir zu wenig. Anscheinen kommt es aber auf die Kasse an! Welche Krankenkasse ist es? Das mit der Eigenbeteiligung stimmt. Die Einkünfte müssten Sie bei der Steuererklärung angeben. Ihre Bekannte hat damit nichts zu tun.

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Das ist häufig an einkaufsstarken Tagen (z.B. samstags) zu beobachten. Die Leitungen zu den Zentralverwaltungen sind dann häufig überlastet. Hat aber nichts mit dem Kontostand oder einem Rating zu tun!

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Hier habe ich was dazu gefunden. Du kannst den Mehraufwand in der Steuererklärung absetzen: http://www.steuertipps.de/lexikon/verpflegungsmehraufwand-ausland

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Der pfändungsfreie Sockelbetrag beträgt 985,15€

Der Sockelfreibetrag erhöht sich bei Kindergeldbezug, bzw. wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen.

Erhöhte Freibeträge bei Kindergeldbezug

•184€ - 1 Kind •368€ - 2 Kinder •558€ - 3 Kinder •773€ - 4 Kinder •988€ - 5 Kinder

Erhöhte Freibeträge bei Unterhaltsverpflichtungen

•370,76€ - 1 Unterhaltsverpflichtung •577,32€ - 2 Unterhaltsverpflichtungen •783,88€ - 3 Unterhaltsverpflichtungen •990,94€ - 4 Unterhaltsverpflichtungen •1197€ - 5 Unterhaltsverpflichtungen

Ich hoffe das hilft weiter!

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Ja, das Kindergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen auch an das volljährige Kind bezahlt werden. Wende Dich an die Familienkasse, denn Eltern, die Ihren volljährigen Kindern gegenüber noch die Unterhaltspflicht haben, aber dennoch keinen Unterhalt zahlen können oder leisten wollen, kann auf Antrag das Kindergeld gestrichen werden. Verlangt das erwachsende Kind gegenüber seinen Eltern, den für sich gesetzlich zustehenden Unterhalt und die Eltern kommen Ihrer Verpflichtung nicht nach, kann das Kindergeldberechtigte Kind einen Antrag bei der für sich zuständigen Familienkasse stellen. Hier spricht man denn von einem Abzweigungsauftrag.

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Dazu müsste eine individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen werden. Es kann durchaus sein, dass es beiden Seiten hilft, wenn ein Zeitguthaben aufgebaut wird, und man dann eher in den Ruhestand gehen kann.

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