Vielleicht aus den gleichen Gründen, wie in Deutschland, wo sich immer mehr ältere Arbeitslose, die nur noch wegen den Rentenjahren quartalsmäßig bei der ARGE vorsprechen, genervt aus der Statistik streichen lassen.
Nur Bares ist Wahres. Das gilt besonders beim Autoverkauf an Privat. Von PayPal habe ich in diesem Zusammenhang noch nie was gehört, höchsten von Staff Sergeant Pepper, der seine 10 Millionen Dollars, die er im Irak-Krieg zur Seite geschafft hat mit einem deutschen Autoverkäufer teilen möchte und schon mal um eine Anzahlung per PayPal bittet.
Natürlich ist das eine gewerbliche Verkaufsveranstaltung. Warum du allerdings die englische Gesetzeslage hier abfragst, ist mir ein Rätsel .
Das Problem ist weder EBAY noch das Finanzamt. Das Problem sind Abmahner und letztlich die Richter. Und da scheint der Tenor bei derartigen betrügerischen privaten Schwarzverkäufern , die den Käufern die Rechte, wie Gewährleistung,Widerrufrecht usw. vorenthalten, eindeutig zu sein.
Privatverkäufer ----Pech gehabt.
Gewerblicher Verkäufer ----Risiko beim Verkäufer
Meine Freundin sagte mir ich solle eine Vollkaskoversicherung abschließen.
Vielleicht hat deine Freundin ja Recht. Schließlich sitzt sie ja meist bei der Fahrt neben dir ?
Ein 8 Jahre alter SLK usw. kostet auch noch ne Stange Geld.
Frag am besten einen versierten Bereichs-KFZ-Versicherungsplattfuß.
Den Freistellungsauftrag bzw. den freizustellenden Betrag erteilst bzw. legst doch du fest. Der hat doch nichts mit irgend welchen Konten - oder Depotwerten zu tun.
Du bekommst auf jeden Fall Mindestsicherung. Gibs denn keinen Erlös aus dem Verkauf der Firma ?
Da in der heutigen Zeit die Bakschischmethode weit verbreitet ist, sollte es mich wundern, wenn dem nicht so wäre.
Das ist ja ein Ding. Dann muß man ja die Bewertung der Stiftung Warentest von Finanzprodukten,Versicherungen usw. bzw. die Bewertung der Unternehmen, die so etwas vertreiben, mit grosser Vorsicht genießen. Danke für den Tip. Aber bekanntermaßen klingeln bei mir bei dem Wörtchen "unabhängig" ja ohnehin die Alarmglocken.
Nur der Absender der Zahlung braucht erst einmal ein PayPal Konto. Er kann dann Zahlungen willkürlich an irgend eine email-Adresse senden.
Hat der Empfänger irgendeiner E-Mail-Adresse kein PayPal-Konto, so wird er von PayPal per E-Mail benachrichtigt, dass unter dieser E-Mail-Adresse eine Zahlung eingegangen ist. Damit er jedoch über den gesendeten Betrag verfügen kann, muss der Empfänger der Zahlung entweder bei PayPal registriert sein oder sich als neues Mitglied registrieren.
Ich halte das ganze für eine absolute Frechheit. Eigentlich gehört es sich, dass eine derartige Zahlung durch PayPal sofort zurückgewiesen wird. Nach meinen Informationen versucht PayPal jedoch, erst einmal ein ganze Weile ( 1 Monat ?) den PayPal unbekannten email-Besitzer dazu zu bringen, ein PayPal -Konto einzurichten.
In die Röhre schaut im Grunde der Absender der Zahlung. Er bekommt keine Ware, da die Zahlung den Empfänger rechtlich ja nicht erreicht hat und bekommt auch sein Geld nicht vor Ablauf eines Monates ? zurück. Bei IBääh gibt es dann meistens noch ein negative Bewertung für den Verkäufer wegen Nichtlieferung der Ware.
Ich kann nur jedem raten, niemals unverlangt eine PayPal Zahlung bei nicht vorhandenem PayPal - Konto des Verkäufers zu versenden. Aber dieses Thema ist sehr umfangreich und es gibt mehr Fallstricke im Kleingedruckten, als man denkt.