was steht im Vertrag-das ist maßgeblich. Grundsätzlich muß man nicht, denn für Abnutzung zahlt man ja Miete, lies dazu den Anhang. Aber: stehts im Mietvertrag anders, gilt dieser zu beachten. http://journal.juridicum.at/?c=142&a=2368

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Hier wäre es gut, sich an die Arge zu wenden- wenn man beweisen kann, daß man sich bemüht aber nichts gefunden hat, kann man das als Gutschrift auf dem Rentenkonto bekommen. Außerdem können sie ja bei der Jobsuche helfen.

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bei Eheleute wäre es so, also denkbar, daß Du weiter haftest der Auszug allein reicht nicht aus, ich würde den Stromanbieter anschreiben und nachfragen

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Eine Bankvollmacht die bei der Bank eingetragen wird, gilt immer-ohne Ausnahmen. Frag doch bei der Bank nach, ob Du im Ernstfall mit einer handgeschriebenen Vollmacht jemand schicken könntest, ich kenn auch den Fall, da kam der Bankbetreuer ins Krankenhaus u. brachte der Kundin Geld. Aber das ist eher am Land so, denke ich.

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