was steht im Vertrag-das ist maßgeblich. Grundsätzlich muß man nicht, denn für Abnutzung zahlt man ja Miete, lies dazu den Anhang. Aber: stehts im Mietvertrag anders, gilt dieser zu beachten. http://journal.juridicum.at/?c=142&a=2368
du musst wohl umwidmen lassen lies mehr hier: http://www.gutefrage.net/frage/im-grundbuch-steht-ferienwohnung-kann-man-trotzdem-dies-als-hauptwohnsitz-nutzen-wo-ist-der-
Hier wäre es gut, sich an die Arge zu wenden- wenn man beweisen kann, daß man sich bemüht aber nichts gefunden hat, kann man das als Gutschrift auf dem Rentenkonto bekommen. Außerdem können sie ja bei der Jobsuche helfen.
bei Eheleute wäre es so, also denkbar, daß Du weiter haftest der Auszug allein reicht nicht aus, ich würde den Stromanbieter anschreiben und nachfragen
ja das ist wohl so... http://www.focus.de/panorama/welt/zusaetzlich-zu-hilfen-aus-hochwasserfonds-10-000-euro-vorschuss-beamte-werden-bei-fluthilfe-stark-bevorzugt_aid_1030136.html
billiger als Rechtsschutz und effektiv finde ich
Eine Bankvollmacht die bei der Bank eingetragen wird, gilt immer-ohne Ausnahmen. Frag doch bei der Bank nach, ob Du im Ernstfall mit einer handgeschriebenen Vollmacht jemand schicken könntest, ich kenn auch den Fall, da kam der Bankbetreuer ins Krankenhaus u. brachte der Kundin Geld. Aber das ist eher am Land so, denke ich.
ruf beim Finanzamt an, schau auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
was meinst Du mit Nachsicht?
nein, gratis-die Bank freut sich wenn Du in der selben Bankengruppe bleibst.Bekam dann sogar in neuer Filiale Stadtplan geschenkt zur Begrüssung