Hallo, ich habe grad vor eine Wohnung zu kaufen. In die Teilungserklärung ist das Objekt als Büro eingetragen, Heute war ich beim Bauamt und ich kann eine Wohnung machen ohne eine Genehmigung zu beantragen, auch das Finanzamt hat keine Probleme damit, ich kann das als Wohmung vermieten auch wenn in die Teilungserklärung als Büro eingetragen ist.
Danach zum Verwalter und gefragt ob die Nutzungsänderung geändert werden kann, Der Verwalter meint es ist möglich, nur es wird bei 27 Eigentümer nicht klappen und es kostet 7500 Euro.
Hat mit eine außerordendliche Versammlung angeboten, in dem Intern beschlossen wird (Nach Mehrheit) das ich das Objekt als Wohnung benutzen darf.
Der Verwalter meinte auch das seit dem 1/7/2007 eine Nobilitierung des Wohneigentumsgesetzes gibt. Das Bedeutet alles was die Eigentümer Gemeinschaft beschlißt, wird Rechtsbindent nach außen fixiert. und das sobald die außer ordendliche Versammlung positiv beschlossen wird, wird das ins Protokoll eingetragen und ist Rechtskräftig.
Muss Ich mir noch Sorge machen wenn ich eine Zustimmung von der WEG habe?
wer konnte mir Probleme machen? Bauamt nicht, Finanzamt auch nicht.