Hi, eine Gastzahlung benötigt keinen PaypalAccount.
Hast du nun wirklich ein Paypalkonto angelegt? Hast du Zugangsdaten und keinst es aufrufen?
Hi, eine Gastzahlung benötigt keinen PaypalAccount.
Hast du nun wirklich ein Paypalkonto angelegt? Hast du Zugangsdaten und keinst es aufrufen?
Das ist das, evtl. gibt es auch irgendwo eine Nummer dazu. Bei uns, Handwerk, ist das alles auf dem Deckblatt (ersten Blatt) .
Man kann übersteigendes Geld aber auch noch im Folgemonat verbrauchen, geht dort natürlich auch zu Lasten den Freibetrages. Das übriggebliebende Geld vom Vormonat wird im übernächsten Monat ausgekehrt. D.h. das Geld vom Vormonat solltest du im lfd.Monat auf jeden Fall verbrauchen bzw. vom Konto holen.
https://p-konto.de/wiki/guthaben/
Schau mal in den Link, dort wird es auch erklärt.
Hi, hast du Angaben in der Anlage Vorsorgeaufwand gemacht?
Dort werden Kranken- und RV-Beiträge angegeben.
Werbungskosten z.B. Fahrten wirken sich erst aus wenn sie 1000€ überschreiten.
Also mal rechnen: einfach Fahrt zu Arbeit x 0,30 ct. x Arbeittage =
Dann, möglicherweise tatsächlich bei wechselden Baustellen "Verpflegungsmehraufwand" geltend machen.
Hi, wer öfters mal Geldscheine, Bündel evtl., einzahlt, hat diese Meldung schon mal erhalten.
Keine Ahnung was und wie der Automat prüft. Ich gehe davon aus, das die betroffenen Geldscheine manuell nachgeprüft werden.
Bisher hat es bei mir/uns keine weitere Maßnahmen oder Nachfragen gegeben.
Woher der Geldschein kommt? Echt witzig wenn du die Geldgeschenke eines Null-Geburtstages mit über 100 Gästen einzahlst.
Ich mache es mit der normalen Überweisung im Online-Banking. Die Angaben, die du benötigst müssen sich in deinen Bausparunterlagen finden. Ein Arbeitgeber könnte/müsste die VL ja auch überweisen können. Die Angaben sind je nach Bausparkasse verschieden. Manchmal steht die Bausparkasse als Empfänger und die Bausparnummer u. der Bausparer steht im Text. Oder der Bausparer steht als Empfänger. Das alles steht aber in den Bausparunterlagen und lässt sich über die Bank erfragen. .