Antwort
Naja damit der Mitbewohner Erziehungsberechtigt sein kann, muss das das über Sorgerecht geregelt werden. Keine Sorgerecht auch kein Erziehungsrecht ... Also sogesehen bleibt Frau eigentlich alleinerziehend solange der Mitbewohner oder neue Partner das Kind nicht adoptiert. Außerdem entstehen dem Partner keinerlei steuerlichen Begünstigungen wenn er für das Kind mit aufkommt, eher im Gegenteil ...