Hallo, bist Du mal auf die Idee gekommen, daß da Jemand an Deine Daten will? Also schnellstens löschen.

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Pflegegeld gibt es erst bei Pflegestufe 1, versucht doch die Pflegestufe zu beantragen. Schreibt für Euch auf, wie lange und für was ihr wieviel Zeit braucht, auch die kleinste Kleinigkeit ist wichtig. bei Ablehnung nicht sofort aufgeben und Widerspruch einlegen.Sprecht mit Eurem Hausarzt, oder mit einem Pflegedienst, die helfen Euch bestimmt.

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Hallo, setze Dich doch einfach mal mit Deinem Vermieter in verbindung, erkläre ihm, daß Du Angst in der dunklen Ecke hast und frage ihn, warum Du den zuerst zugewiesenen Stellplatz nicht behalten kannst. Wie lange lebst Du schon in der Wohnung?

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Das Tier kann überall sitzen, aber es muß angeschnallt sein, es gibt extra Gurte und Geschirre fürs Auto. Die Gesetzeslage ist eben so, aber das hat mit dem Unfall nichts zu tun. Deiner Mutter kann höchstens eine Strafe wegen nicht anschnallen des Hundes aufgebrummt werden.

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Es geht nicht um die Krankenversicherung, sondern um die Summe der Einkünfte, die muß angegeben werden. Ich bekomme Witwenrente und eigene Rente, ich muß auf beide Krankenversicherung bezahlen.

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Ihr könnt das Pflichtteil verlangen, das aber nur in Geld ausbezahlt wird. Ich würde das schon jetzt machen, sonst könntet ihr nachher leer ausgehen.

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Wenn Einspruch gegen die Pflegestufe gemacht wurde und sie die Pflegestufe 2 bekommt, gilt das vom Tag der Antragstellung und das Geld wird von da an nachgezahlt. Von dem langen Hinhalten kann ich ein Lied singen, meine Mutter ist seit 6 Jahren Pflegebedürftig.

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Forderung Inkasso-Unternehmen wegen zuviel Grundgebührerstattung Handyvertrag

Hallo liebe Finanz-Experten,

ich bräuchte mal Rat, wie Ihr in meinem Fall am klügsten vorgehen würdet. Hier die Geschichte:

Ich hatte vor einiger Zeit einen Handyvertrag über einen Online-Händler abgeschlossen, bei dem mir der Händler über 24 Monate jeden Monat einen Teil der Grundgebühr zurückerstattet hat. Hat alles über die 2 Jahre problemlos funktioniert. Jetzt kam ein Schreiben von einem Inkasso-Unternehmen, dass sie für diesen Online-Händler eine Forderung eintreiben "aus Ungerechtf. Bereicherung" vom Datum xy.

Ich habe verwundert nachgeschaut in meinen Kontoauszügen und da hat der Online-Händler tatsächlich kurze Zeit nach dem Ablauf der 24 Monate noch einmal den früher üblichen Betrag von ein paar Euro überwiesen, offenbar fälschlicherweise. Das ist mir damals aber gar nicht aufgefallen, dass bereits 24 Zahlungen erledigt waren und dies quasi eine zuviel war. Das hab ich erst jetzt gemerkt, als ich die Zahlungen der damaligen 2 Jahre Monat für Monat überprüft habe.

Wahrscheinlich hat's der Händler irgendwann gemerkt, dass er da mit der 25. Überweisung Mist gebaut hat. Mittlerweile war ich aber umgezogen, hatte diesem Händler aber nicht meine neue Adresse mitgeteilt, da ich mit ihm ja eigentlich nichts mehr zu tun hatte (die Zahlungen liefen problemlos und meine Kontonummer blieb ja gleich). Vielleicht hat der Händler versucht, mich unter meiner alten Adresse anzuschreiben und mich zu informieren, dass das eine Fehlüberweisung war (ist aber nur eine Vermutung, vielleicht hat er auch gar nichts gemacht). Er hätte mich aber genauso per E-Mail oder telefonisch kontaktieren können, diese Kontaktdaten hatte er von mir. Aber da kam nichts.

Nun hat der Händler vermutlich wegen dieser mickrigen paar Euro und weil ich nicht reagiert habe (ich wusste ja von nichts) die ganze Sache an das Inkasso-Unternehmen übergeben. Und die haben meine neue Adresse ausfindig gemacht und mir eine Forderung in SECHSFACHER !!! Höhe geschickt. Sie schreiben, sie hätten Inkassovollmacht und Zahlungen und Rücksprache gingen nur über sie. Wenn ich nicht binnen weniger Tage zahle, seien sie beauftragt, weitere Schritte einzuleiten und es könnte eine Meldung an die SCHUFA nach sich ziehen. Toll!

Zur eigentlichen mickrigen Hauptforderung von ein paar Euro haben die Dödel einen Batzen Kosten wegen Anschriftenermittlung und Bearbeitungsgebühr addiert, außerdem irgendwelche Kontoführungsgebühren sowie Gläubigerspesen und Verzugszinsen! Toll!

Ich verstehe nicht, wieso der dämliche Händler nicht mal in seinen Unterlagen nachsieht und versucht, mich per Telefon oder E-Mail zu erreichen? Stattdessen wird ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet!

Was meint Ihr, wie sollte ich jetzt reagieren? Sollte ich mich erstmal an den Händler wenden? Oder sollte ich gar nicht reagieren?

Ich wäre ja bereit, die paar mir fehlerhafter Weise überwiesenen Euro zurückzuzahlen, will aber nicht noch jede Menge Schotter diesem Inkassounternehmen in den Rachen werfen!

Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar!

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Zuerst würde ich die Verbraucherzentrale kontaktieren, dann auf keinem Fall was bezahlen, denn dem Inkassovorgehen muss auf jeden Fall eine Mahnung vorausgehen, die ja nicht gekommen ist. So versuchen Betrüger an schnelles Geld zu kommen. Reagieren musst du erst wenn die Sache vom Gericht kommt und dann erst Widerspuch einlegen. Am Besten nimmst du dir dann einen Rechtsanwalt.

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Hallo, deine Mutter müsste noch 2 Arbeitsjahre vorweisen um Rente zu bekommen, für jedes Kind zählt 1 Jahr. Leider war es früher so, dass man sich ausbezahlen liess, da man mit den Kindern im sogenannten Westen sowieso nicht arbeiten konnte, da hier die Kinderbetreuung noch "unbekannt" war.

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Es gibt Zuschüsse von der Pflegekasse für behindertengerechtes Umbauen,, hole dir einen Kostenvoranschlag und reiche ihn ein, es kann sein, dass deine Kasse erst zahlt, wenn sie die Rechnung hat, das ist auf jeden Fall besser als nichts. Ich habe das hier auch gehabt, ich pflege meine Mutter.

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Die Arbeitsargentur kann niemanden zwingen in Rente zu gehen, hat aber selten interresse daran, ältere Arbeitnehmer zu vermitteln, ist ja auch bequemer so. Er muss einfach in den sauren Apfel beissen und weiter Bewerbungen schreiben, oder zu Unternehmen und Arbeitgebern hingehen und seine Arbeitskraft anbieten. Evtl. auch in die Tageszeitung oder ins Internet schauen.

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Er darf die Kosten nur dem in Rechnung stellen, der sie verursacht hat, wenn es aber nur eine normale Verschleiss - Reperatur ist, trägt der Vermieter die Kosten.

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Wenn du deine Stiefkinder adoptiert hast, gelten sie als deine Erben, ansonsten würde ich an deiner Stelle sicherheitshalber ein Testament machen, dann wird dein Wille auf jeden Fall gelten wenn der Tag X eintritt. Was hoffentlich noch lange dauert.

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Ich habe das selbe durch gemacht, bin zum Rechtsanwalt, fristlose Kündigung kann schon bei 3 x zu spät , oder nicht bezahlter Miete ausgesprochen werden. Die Mieter bekommen eine Frist, um ihre Sachen aus der Wohnung zu holen, dann kannst du mit hilfe vom Gerichtsvollzieher die Wohnung öffnen und neue Schlösser einbauer. Dann bist du auf der richtigen Seite.

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Frage bei der Krankenkasse deiner Mutter nach, da bekommt man die Formulare und auch Antworten auf die Fragen wegen der Einstufung. Hier in Deutschland wäre eine Pflegeeinstufung gegeben.

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Wenn man Zuhause arbeitet kann man das Arbeitszimmer (es darf aber kein Sofa darin stehen), die Heizkosten und den Strom absetzen.

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Frag doch einfach beim Finanzamt nach, wie hoch dein Freibetrag ist, dann kannst du ja dein Einkommen angleichen ohne Steuern zu bezahlen. Gehe aber auch bitte deine monatlichen Zahlungen durch, die du absetzen kannst. da wird nicht viel übrig bleiben.

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Hallo, ich bekomme Witwenrente und eigene Rente, ich muß für beide anteilig KV bezahlen, bzw. wird sofort einbehalten.

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