Wenn man zu DDR - Zeiten im Gefängnis war musste man arbeiten, z.B. im Bergbau. Für diese Zeit gibt es aber im Sozialversicherungsausweis keine Nachweise. So das diese Zeit auch nicht bei der Rente berücksichtigt wird. Auf Nachfragen bei der Rentenstelle bekommt man als Antwort das nur Politische Häftlinge Anspruch auf Rente hätten. Das wäre so gesetzlich geregelt. Gibt es in Deutschland wirklich ein Gesetz das besagt das für die Zeit im Gefängnis keine Rentenansprüche bestehen?