... Die Heizung niest natürlich nicht modern... sorry für den Tippfehler in der Überschrift
Ich habe kürzlich einen Bericht vom Bund der Versicherten (BdV) gelesen. Eigene Fahrradpolicen sind recht kostspielig. Ich kann mich noch gut an das genannten Beispiel erinnern. Man zahlt dafür bis zu 300 Euro für Diebstahlfälle, wenn das Rad einen Wert von 2000 Euro hat. Man sollte die Hausratversicherung erweitern, das wäre auf jeden Fall günstiger. Wende Dich an Deine Versicherung.
Die Banken entlassen Bürgen in der Regel nur, wenn anderweitige werthaltige Sicherheiten gestellt werden. Keine Bank verschelchtert freiwillig ihre Situation und erhöht dadurch ihr Ausfallrisiko. Wenn jemand also eine Sicherheit stellt, z.B. in Form einer Grundschuld oder Verpfändung eines Guthabens, dann kommst Du unter Umständen raus.
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft!! Der Kunde erinnert sich immer, wenn er das Geschenk wieder sieht. Vorausgesetzt es ist etwas kleines, nützliches... Schwierig, ich weiß!
Rewe führt das ab November ein, war kürzlich in der Zeitung zu lesen. Das BEzahlen wird über einen externen Anbieter Yapital-App ermöglicht. Man kennt einen QR-Code ab, der am Kassenterminal angezeigt wird, Lt. diesem Artikel kann man bei Netto bereits in 4000 Filialen per Smartphone bezahlen. Erfahrung damit hab ich aber nicht. Persönlich bin ich der Meinung, dass das die Zukunft ist.
Wenn Deine Tochter den Fonds übertragen bekommt, dann muss sie auf die Gewinne in ihrem Land Steuern auf Kapitalerträge bezahlen. Für die meisten Länder existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen, damit keine doppelte Besteuerung erfolgt, sollte die Kapitalertragssteuer schon in Deutschland einbehalten worden sein.
:-) jetzt muss ich aber grinsen! und hab die schlagworte in der tat mal bei google eingegeben! Und siehe da: Hier steht es - Krampfadern allein lassen nicht auf eine Trombosegefahr schließen! http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-recht/reiserecht/article110639776/Reiseruecktritt-wegen-Thrombosegefahr.html
Hallo, Du hast nur Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes, wenn Du in einem eigenen Haushalt leben würdest oder Dich Deine Eltern nicht richtig versorgen. Da müsstest Du dann einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Das kindergeld ist ein Zuschuss für die Eltern, dass Kleidung, Nahrung, Wohnung usw. bezahlt werden können.
Du musst die Einkünfte aus dem Honorarjob natürlich versteuern. Stellst Du hier REchnung und hast ein Gewerbe angemeldet? Du kannst ggf. noch diverse Kosten ansetzen, die die Steuerlast drücken. Computer, Heizung und Miete für Arbeitszimmer (je nach Tätigkeit), Kundenpräsente, Arbeitsmittel etc...) lass Dich dazu mal beraten. Ansonsten stellt sich die Frage, ob für diese Tätigkeit nicht auch Krankenkassenbeiträge abzuführen sind, hier bin ich mir aber nicht sicher!
Sehe lediglich jährlich die Reklame der Banken, die Luftballons auf der Strasse an den Bankgebäuden - für mich hat er keine Relevanz!
Hallo mmaier, ich kann nur einen Teil Deiner fragen beantworten:
zu 1: Masterstudiengebühren sind komplett als Werbungskosten absetzbar!
zu 7: Die Studiengebühren kannst Du in dem Jahr ansetzen, in dem sie angefallen sind, also Du diese bezahlt hast.
zu 5: Ja, Du musst den Abbuchungsbetrag mitliefern
Ich hoffe es folgen noch weitere Antworten!
Wende dich an den Insovlenzverwalter, er ist dafür da, dass solche Unstimmungkeiten geklärt werden. Ganz einfach, das ist sein Job!! Viel Glück und alles Gute für die Zukunft!
Meines Erachtens spielt es keine Rolle, denn Dein Bruttolohn ist ja totzdem in voller Höhe deklariert, der Betrag für die Aktien wird ja vom Brutto abgezogen und auch so auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen.
Du kannst auf keinen Fall die Krankheitstage, für die Du eine ärztliche Bescheinigung vorlegen musst. (also schnellstens ab zum Arzt), einfach so an Deinen Urlaub dranhängen. Dir stehen die Tage zwar zu, Du musst Dich mit Deinem Arbeitgeber aber unbedingt absprechen.
Bei einer Nachzahlung gilt meines Wissens § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO:
schau mal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__173.html
demnach wäre die Forderung berechtigt! Besprich es bitte mit einem Steuerberater.
Ich verstehe das Problem nicht - es geht doch hier einwandfrei um Leistungen, die Du vom Staat beziehen möchtest und auch schon lange tust. Was ist so schlimm an dieser Erklärung? Ich bin froh, dass der Staat nicht so leichtfertig unsere Steuergelder rausschmeisst und die Ansprüche wirklich genau prüft. Also gib Dir einen Ruck und kläre das mit der Mitbewohnerin. Ihr kennt Euch seit Jahren!
du bist hier im falschen Forum - hier geht es um Finanzen! trotzdem: Gute Besserung!
Hallo Buschke, Ehepaare, die sich nach einer Trennung kurzfristig versöhnen, können sich dann für dieses „Versöhnungs-„ Jahr wieder zusammenveranlagen. Ihr könnt also für 2011 und 2012 immer noch die alte Steuerklasse behalten. Mehr findest Du unter:
http://www.123recht.net/Trennung-und-Scheidung-wichtige-steuerliche-Hinweise-__a14532.html