... Die Heizung niest natürlich nicht modern... sorry für den Tippfehler in der Überschrift

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Ich habe kürzlich einen Bericht vom Bund der Versicherten (BdV) gelesen. Eigene Fahrradpolicen sind recht kostspielig. Ich kann mich noch gut an das genannten Beispiel erinnern. Man zahlt dafür bis zu 300 Euro für Diebstahlfälle, wenn das Rad einen Wert von 2000 Euro hat. Man sollte die Hausratversicherung erweitern, das wäre auf jeden Fall günstiger. Wende Dich an Deine Versicherung.

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Die Banken entlassen Bürgen in der Regel nur, wenn anderweitige werthaltige Sicherheiten gestellt werden. Keine Bank verschelchtert freiwillig ihre Situation und erhöht dadurch ihr Ausfallrisiko. Wenn jemand also eine Sicherheit stellt, z.B. in Form einer Grundschuld oder Verpfändung eines Guthabens, dann kommst Du unter Umständen raus.

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wenn ich guter Kunde will erwarte ich ein Geschenk, spenden tu ich ggf. selber

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft!! Der Kunde erinnert sich immer, wenn er das Geschenk wieder sieht. Vorausgesetzt es ist etwas kleines, nützliches... Schwierig, ich weiß!

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Rewe führt das ab November ein, war kürzlich in der Zeitung zu lesen. Das BEzahlen wird über einen externen Anbieter Yapital-App ermöglicht. Man kennt einen QR-Code ab, der am Kassenterminal angezeigt wird, Lt. diesem Artikel kann man bei Netto bereits in 4000 Filialen per Smartphone bezahlen. Erfahrung damit hab ich aber nicht. Persönlich bin ich der Meinung, dass das die Zukunft ist.

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Wenn Deine Tochter den Fonds übertragen bekommt, dann muss sie auf die Gewinne in ihrem Land Steuern auf Kapitalerträge bezahlen. Für die meisten Länder existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen, damit keine doppelte Besteuerung erfolgt, sollte die Kapitalertragssteuer schon in Deutschland einbehalten worden sein.

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:-) jetzt muss ich aber grinsen! und hab die schlagworte in der tat mal bei google eingegeben! Und siehe da: Hier steht es - Krampfadern allein lassen nicht auf eine Trombosegefahr schließen! http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-recht/reiserecht/article110639776/Reiseruecktritt-wegen-Thrombosegefahr.html

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Teil vom Kindergeld/Unterhalt als Taschengeld?

Hey (:

Ich bin am überlegen anstatt mein Taschengeld, das 30€ beträgt, einen größeren Teil meines Kindergeldes (o.a. Unterhalt) zu bekommen (nur ein Gedanke - mit meiner Mutter werde ich darüber natürlich auch noch sprechen :D)

Ich (bin übrigens 16 Jahre alt) würde meine Sachen gerne selber kaufen. Okay, eigentlich tue ich das schon..Ich bekomme 30€ im Monat und zahle meine Fahrkarte, Schulsachen, teilweise Klamotten, und eben mein Zeugs wofür Taschengeld eigtl. da ist selber.. Doch mit 30€ komm ich nicht aus, da allen schon meine Fahrkarte 26€ kostet (habe ein Konto auf dem ich mein ganzes Geld überweise, und wenn mein Bares ausgeht greife ich darauf zurück). Meine Mutter vergisst meistens mir das Geld dann zurückzugeben, da sie mir es auch gönnt wenn ich mir mal eine CD kaufen möchte oder mal ins Kino möchte..

Ich finde das auch sehr nett von meiner Mutter und bin ihr auch dankbar, dass ich 30€ bekomme (: Jedoch einigten wir uns darauf, dass ich Fahrkarten/Klamotten/Schulsachen nicht bezahlen muss. Aber wenn es ja jetzt immer so ist fände ich es besser, wenn sie mir einen etwas höheren Geldbetrag auf mein Konto überweist (monatl.) damit ich mit dem Betrag auch auskomme.

Ich bin nicht verwöhnt oder gebe mein Geld für unnötiges Zeugs aus, aber ich hätte gerne mehr Verantwortung für mich selbst.. Und ich bin mir auch sicher, dass ich die Verantwortung dafür tragen kann. Ich möchte einfach selber lernen wie viel ich brauche und wie ich es bewusst ausgebe..

Jetzt zu meiner Frage: Ist meine Idee Sinnvoll oder doch Unsinnig?? Würdet das eurem Kind erlauben (oder so ein zwei Probemonate)?? Und ja, mir ist es bewusst, dass Kindergeld/Unterhalt auch Miete, Wasser, Heizung .. beinhaltet...Aber auch für Klamotten etc .. :p

LG (:

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Hallo, Du hast nur Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes, wenn Du in einem eigenen Haushalt leben würdest oder Dich Deine Eltern nicht richtig versorgen. Da müsstest Du dann einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Das kindergeld ist ein Zuschuss für die Eltern, dass Kleidung, Nahrung, Wohnung usw. bezahlt werden können.

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Du musst die Einkünfte aus dem Honorarjob natürlich versteuern. Stellst Du hier REchnung und hast ein Gewerbe angemeldet? Du kannst ggf. noch diverse Kosten ansetzen, die die Steuerlast drücken. Computer, Heizung und Miete für Arbeitszimmer (je nach Tätigkeit), Kundenpräsente, Arbeitsmittel etc...) lass Dich dazu mal beraten. Ansonsten stellt sich die Frage, ob für diese Tätigkeit nicht auch Krankenkassenbeiträge abzuführen sind, hier bin ich mir aber nicht sicher!

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Der Weltspartag hat für mich keinerlei Relevanz!

Sehe lediglich jährlich die Reklame der Banken, die Luftballons auf der Strasse an den Bankgebäuden - für mich hat er keine Relevanz!

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Einkommensteuererklärung: Masterstudium im Ausland nach 3 Jahren Berufstätigkeit

Hallo zusammen,

erst einmal kurz zu meiner Situation: Ich habe 2008 ein Berufsakademie Studium damals noch mit einem Diplom abgeschlossen. Zusätzlich dazu habe ich einen Bachelor der Open University bekommen. Anschliessend habe ich 3 Jahre gearbeitet und im September 2011 ein Master Studium (gleiche Fachrichtung) in den Niederlanden begonnen. Nach dem Studium werde ich auch wieder nach Deutschland zurückkehren. Der Vertrag mit meinem Arbeitgeber ist nur für 2 Jahre unterbrochen, aber danach weiterhin gültig. Ich bin gerade dabei meine Einkommensteuererklärung für 2011 zu machen und habe dazu einige Fragen:

  1. Es ist ja weiterhin so, dass ein Erststudium unter den Sonderausgaben abzurechnen ist und ein Zweitstudium unter den Werbekosten. Zählt ein Master Studium wie oben beschrieben nun als Erst- oder als Zweitstudium? Wenn es als Zweitstudium zählt: Kann ich es trotzdem unter Sonderausgaben abrechnen, für den Fall dass die abzurechnenden Studienkosten 6000 EUR nicht überschreiten, damit ich unter den Werbekosten den Arbeitnehmerpauschbetrag geltend machen kann?

  2. Falls ja: Kann ich den Arbeitnehmerpauschbetrag voll geltend machen, oder muss ich den anteilig auf die Zeit der Erwerbstätigkeit runter rechnen?

  3. Wenn ich Studienkosten als Sonderausgaben geltend mache, gebe ich den Gesamtbetrag als Aufwendungen für die Berufsausbildung an und schlüssele das einfach in einem Textdokument auf und reiche die Belege dazu ein, richtig?

  4. Was kann ich dazu als Sonderausgaben abrechnen? Studiengebühren, Bücher und Arbeitsmaterialien, klar. Kann ich Kosten für die Unibewerbung absetzen? Gelten dazu die gleichen Bewerbungsmappen Pauschbeträge wie für Jobbewerbungen? Kann ich den notwendigen TOEFL und GMAT Test absetzen? Kann ich Heimfahrten abrechnen? Ich habe in Deutschland weiterhin meinen Erstwohnsitz bei meinen Eltern gemeldet, bin allerdings nur ca. alle 2 Monate dort. Vom Lebensmittelpunkt und doppelter Haushaltsführung kann daher natürlich nicht ausgegangen werden.

  5. Wenn ich TOEFL und GMAT abrechnen kann: Für beide Tests habe ich Rechnungen nur in Dollar. Muss ich Kontoauszüge mit einreichen, die den Abbuchungsbetrag enthalten, um den Euro-Betrag nachzuweisen?

  6. Kann ich die in 2011 gezahlten Studiengebühren voll in 2011 abrechnen, auch wenn ein Teil dafür für 2012 ist, oder muss ich das anteilig runterrechnen?

  7. Einen Laptop über 410 EUR kann ich ja normalerweise nur über 3 Jahre abschreiben und nicht im Anschaffungsjahr voll abrechnen. Gilt das auch, wenn ich ihn als Sonderausgabe für das Studium und nicht als Werbungskosten absetze?

Puh, das sind viele Fragen. Ich habe auch schon öfter im Finanzamt angerufen, im zuständigen Veranlagungsbüro nimmt aber seit 3 Tagen leider niemand ab. Deswegen probiere ich es jetzt einfach hier. Schonmal vorab einen riesigen Dank für eure Hilfe :)

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Hallo mmaier, ich kann nur einen Teil Deiner fragen beantworten:

zu 1: Masterstudiengebühren sind komplett als Werbungskosten absetzbar!

zu 7: Die Studiengebühren kannst Du in dem Jahr ansetzen, in dem sie angefallen sind, also Du diese bezahlt hast.

zu 5: Ja, Du musst den Abbuchungsbetrag mitliefern

Ich hoffe es folgen noch weitere Antworten!

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Wende dich an den Insovlenzverwalter, er ist dafür da, dass solche Unstimmungkeiten geklärt werden. Ganz einfach, das ist sein Job!! Viel Glück und alles Gute für die Zukunft!

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Meines Erachtens spielt es keine Rolle, denn Dein Bruttolohn ist ja totzdem in voller Höhe deklariert, der Betrag für die Aktien wird ja vom Brutto abgezogen und auch so auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen.

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Du kannst auf keinen Fall die Krankheitstage, für die Du eine ärztliche Bescheinigung vorlegen musst. (also schnellstens ab zum Arzt), einfach so an Deinen Urlaub dranhängen. Dir stehen die Tage zwar zu, Du musst Dich mit Deinem Arbeitgeber aber unbedingt absprechen.

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Bei einer Nachzahlung gilt meines Wissens § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO:

schau mal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__173.html

demnach wäre die Forderung berechtigt! Besprich es bitte mit einem Steuerberater.

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Ich verstehe das Problem nicht - es geht doch hier einwandfrei um Leistungen, die Du vom Staat beziehen möchtest und auch schon lange tust. Was ist so schlimm an dieser Erklärung? Ich bin froh, dass der Staat nicht so leichtfertig unsere Steuergelder rausschmeisst und die Ansprüche wirklich genau prüft. Also gib Dir einen Ruck und kläre das mit der Mitbewohnerin. Ihr kennt Euch seit Jahren!

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du bist hier im falschen Forum - hier geht es um Finanzen! trotzdem: Gute Besserung!

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Hallo Buschke, Ehepaare, die sich nach einer Trennung kurzfristig versöhnen, können sich dann für dieses „Versöhnungs-„ Jahr wieder zusammenveranlagen. Ihr könnt also für 2011 und 2012 immer noch die alte Steuerklasse behalten. Mehr findest Du unter:

http://www.123recht.net/Trennung-und-Scheidung-wichtige-steuerliche-Hinweise-__a14532.html

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