Uns wurde damals geraten, während des Bezugs von Elterngeld solle die Frau in Steuerklasse 5 und ich in Steuerklasse 3 sein. Vorher bringt ein Wechsel nichts mehr.

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Deinen Fall müsste man genauer prüfen: Natürliche Personen, die im Bundesgebiet weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen nach § 1 Abs. 4 EStG der beschränkten Einkommensteuerpflicht (ausgenommen Personen i. S. des § 1 Abs. 2u. 3 EStG). »Beschränkt steuerpflichtig« heißt, dass sich die Steuerpflicht nur auf die inländischen Einkünfte i. S. des § 49 EStG erstreckt, nicht aber auf die ausländischen Einkünfte.

Quelle:http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-15209.xhtml?currentModule=steuern

Da Du aber einen Wohnsitz in Deutschland hast könntest Du auch unbeschränkt steuerpflichtig sein. Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinten arabischen Emiraten - iinformier Dich dazu mal.

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Nein, das darfst Du nicht! Es gibt bei der sTadt oder der Gemeinde spezielle Säcke, die Du kostenpflichtig erwirbst und diese Säcke nimmt die Müllabfuhr dann mit. So ist es rechtens, wenn man mal mehr Müll hat, als normalerweise.

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Du brauchst eine in deutscher Sprache abgefasste Vollmacht, die ein deutscher Notar beglaubigt hat bzw. die Botschaft die Beglaubigung vorgenommen hat. Ich würde mich dazu sowohl an einen Notar wenden, als auch an die deutsche Botschaft des Landes des Nicht-EU-Bürgers!

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