Uns wurde damals geraten, während des Bezugs von Elterngeld solle die Frau in Steuerklasse 5 und ich in Steuerklasse 3 sein. Vorher bringt ein Wechsel nichts mehr.
Deinen Fall müsste man genauer prüfen: Natürliche Personen, die im Bundesgebiet weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen nach § 1 Abs. 4 EStG der beschränkten Einkommensteuerpflicht (ausgenommen Personen i. S. des § 1 Abs. 2u. 3 EStG). »Beschränkt steuerpflichtig« heißt, dass sich die Steuerpflicht nur auf die inländischen Einkünfte i. S. des § 49 EStG erstreckt, nicht aber auf die ausländischen Einkünfte.
Quelle:http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-15209.xhtml?currentModule=steuern
Da Du aber einen Wohnsitz in Deutschland hast könntest Du auch unbeschränkt steuerpflichtig sein. Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinten arabischen Emiraten - iinformier Dich dazu mal.
Hallo - nun, das Anfangsvermögen wird mit dem Endvermögen verglichen, wenn eine Steigerung erfolgte, dann kommt der Zugewinnausgleich zum Tragen. Ich denke, dass Du nicht unbedingt Anspruch auf die Möbel hast, denn sie dienten ja auch zum Gebrauch während der Ehe. Gütliche Einigung und ein Vernunftsappell an die Beteiligten, das wäre sinnvoll.
Nein, das darfst Du nicht! Es gibt bei der sTadt oder der Gemeinde spezielle Säcke, die Du kostenpflichtig erwirbst und diese Säcke nimmt die Müllabfuhr dann mit. So ist es rechtens, wenn man mal mehr Müll hat, als normalerweise.
Du brauchst eine in deutscher Sprache abgefasste Vollmacht, die ein deutscher Notar beglaubigt hat bzw. die Botschaft die Beglaubigung vorgenommen hat. Ich würde mich dazu sowohl an einen Notar wenden, als auch an die deutsche Botschaft des Landes des Nicht-EU-Bürgers!
Ja, Dein Halbbruder erbt wie die leiblichen Brüder, solltest Duv ersterben und keine direkten Angehörigen mehr haben:
Schau mal: Da Halbgeschwister des verstorbenen Erblassers genauso wie die vollbürtigen Geschwister nach der hierzulande geltenden Erbfolge zu den gesetzlichen Erben zweiter Ordnung gehören, werden sie nur dann in der Erbfolge berücksichtigt, wenn die Erben der ersten Ordnung nicht erben. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn keine Erben ersten Grades mehr leben oder diese das Erbe ausgeschlagen haben.
Quelle: http://www.erbrecht-heute.de/Halbgeschwister.html