Warum sollte die Versicherung diese Vollmachten brauchen? Das verstehe ich nicht. Wichtig ist, dass eine Patientenverfügung existiert, sollte eigentlich jeder haben. Auch eine Vorsorgevollmacht kann wichtig sein. Aber eigens eine Vollmacht für die Versicherung, das würde ich nicht für nötig halten.
Die Bank darf dafür nichts verlangen - habe ich unlängst in der Zeitung gelesen.
Derzeit sollte man mindestens 2% Tilgung wählen, die meisten Banken verlangen dies sogar, damit die Darlehenslaufzeit nicht zu lange geht.
Es gibt keinerlei Absetzungsmöglichkeiten! Auch hat das "Kind" keinen Unterhaltsanspruch gegen die Eltern!
Du kannst die "kleine" Wohnung beleihen und die Zinsen mit den Mieteinnahmen verrechnen, das geht ohne weiteres. Das mit dem Arbeitszimmer in der neuen Wohnung ist nicht so einfach. Die Obergrenze liegt meines Wissens bei 1250 Euro. Dazu müssen aber Kosten anfallen, wie z.B. Zinsen, Heizkosten, Reinigungskosten etc.
Die KfW bietet eine eigenes Mittelstandsprogramm, hier gibt es einige Fördermittel:
http://www.kfw.de/kfw/de/KfW-Konzern/Unternehmen/Identitaet/Unsere_Geschichte/Themenschwerpunkte/Mittelstandsfoerderung.jsp
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A092-sozialrechtliche-Leistungen/Allgemein/Behinderte-Kinder.html
Hier steht alles dazu. Fazit: man könnte Kindergeld erhalten, wenn das Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu ernähren. Da Dein Sohn aber einen Abschluss hat und Hartz4 bezieht, stehen die Chancen wohl eher schlecht. Frag am besten bei der ARGE nach. Das geht unkompliziert auch telefonisch!
Wenn das Unternehmen nur übernommen wird, dann könnten die Aktien auch weiter gehandelt werden. Wenn das Unternehmen aufgelöst wird, ich glaube bei Q-Cells ist es so, dann bekommen die Aktionäre Aktien des neuen Unternehmens. Sie tauschen die alten Aktien, die dann ja nicht mehr gehandelt werden können.
Auszubildende und Studenten, die bereits eine eigene Wohnung haben, sind noch über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, wenn diese ein Familienversicherung abgeschlossen haben. Es gibt aber bei manchen Versicherern Altersgrenzen - lieber mal nachfragen!
Du musst ein Gewerbe anmelden! Es hängt kein Papierkram dran, ausser dich einmalig bei stadt oder Gemeinde anzumelden und natürlich deine Einnahmen zu versteuern.
Falsches Forum! Wende Dich mal lieber an technikfrage.net oder hat es was mit computern zu tun? dann ist es computerfrage.net.
Ich habe einen Antrag auf Einführung zugelassener Wertpapiere in den regulierten Markt der Boerse Stuttgart gefunden. Schau mal hier:
https://www.boerse-stuttgart.de/files/rm-7einfuehrungsantragrmwertpapiereallgemein.pdf
Allerdings kann ich Dir auch nicht genau sagen, was da abläuft.Könnt mir vorstellen, dass die Wertpapiere bei der Einführung zugelassen sind aber noch nicht am geregelten Markt gehandelt werden. Frag am besten mal bei der Börse Stuttgart nach.
Wenn er Post bekommt, dann einfach in den Müll damit! Wenn es E-Mails sind, dann sofort als SPAM kennzeichnen - man sollte generel vorsichtig mit Daten sein, die man online von sich selbst erfasst. Es gibt auf den Homepages der Banken sehr viele Rechner, die ohne persönliche Angaben zu erfordern, eigene Berechnungen zulassen. Ansonsten würde ich mich eher an einen Finanzmakler wenden.
Deine Mutter hat einen Freibetrag von 400.000, Dein Vater ebenso! Du könntest also eine Wohnung von Beiden (gemeinsames Eigentum) im Wert von 800.000 Euro übertragen bekommen ohne schenkungssteuerpflichtig zu werden.
Hallo nohamk, interessante Frage. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er eine steuerliche Berücksichtigung erfolgt, denn Ausgaben für Sport, Musik und Freizeit kann man nicht ansetzen. Schau mal hier, es sind viele Angelegenheiten gut erläutert. Das Thema Stadtranderholung wird nicht erwähnt, ich denke es gibt keine Chance auf Anerkennung. http://www.fellbach.de/sv_verfahrensbeschreibungen/209/de/xml_vb,473/buergerservice-a-z.html