In einem Krankenhaus bekommt man i.d.R. nichts, da kannst du schon froh sein, wenn du als Nicht-Azubi in der Krankenpflege oder (angehender) Medizinstudent überhaupt eine Praktikumsstelle bekommst. Ob und wie du entlohnt wirst, solltest du mit deinem Anspechpartner beim Pflegedienst klären, aber mach dir keine zu großen Hoffnungen!

...zur Antwort

Schau doch mal in deinen Versicherungsbedingungen nach, teilweise wird - beispielsweise bei Unterhaltungselektronik - nicht der komplette "Kaufpreis" versichert, sondern nur zu einen festgelegten Höchstbetrag. Aber wenn du keinen sündhaft teuren Fernseher oder ähnliches hast, wird das für dich keine Rolle spielen. Ich hab beispielsweise meine Geige mit einem Wert von knapp 2000 Euro (daaaamals auf dem Flohmarkt gebraucht gekauft und repariert für insgesamt 500 DM!!) extra in die Versicherung eintragen lassen, aber dafür musste nix extra gezahlt werden. Für eine noch teurere Geige oder ein super-gutes Fahrrad, teuren Schmuck etc. müsstest du eine extra-Versicherung abschließen, aber da hilft dir die Gegenstandsversicherung auch nix!

...zur Antwort

Danke für die Antworten. Ich denke, ich werde darauf bestehen, den Status eines normalen Angestellten zu haben. Ich finde die Arbeitslosigkeitsversicherung wichtig, v.a. weil aller Wahrscheinlichkeit der Übergang von der Doktorarbeit zu einer neuen Anstellung nicht reibungslos sein wird, gerade auch weil ich ja zu der Zeit auch irgendwann mal ein Kind haben möchte. :-)

...zur Antwort

Nö, normalerweise sind diese Kosten mit dem Kinder- / Ausbildungsfreibetrag abgegolten. So blöd das auch ist .... das geht den vielen Eltern mit studierenden Kindern so wie euch!

...zur Antwort

Wieviel Monatskaltmieten Kaution wurden denn schon bezahlt? 2000 Euro - das sind doch bestimmt schon 3 Monatskaltmieten, oder? Mehr als diese 3 Kaltmieten darf nicht gefordert werden, egal wie die Wohnung ausgestattet ist. Auch sonst ist eine nachträgliche Erhöhung der Kaution nicht zulässig. Sicherlich kann der Vermieter mit dem Mieter vereinbaren, dass ein gewisser Betrag zusätzlich als Kaution hinterlegt wird, wenn die neue Küche eingebaut wird - aber das ist dann Vereinbarungssache!

Der Vermieter könnte höchstens die Miete erhöhen (im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen), wenn die Wohnung auf seine Kosten renoviert wird.

Ab zum Mieterbund: Rechtsberatung bekommt man auch, wenn man grad erst beigetreten ist! Lediglich im Falle eines Rechtstreites innerhalb der ersten 3 Monate müsste man die Kosten selber tragen!

...zur Antwort

Auto umtauschen sicherlich nicht ohne Weiteres, aber es gibt auch beim Autokauf eine Garantie/Gewährleistung. Dazu müsstest du mit dem Auto zum Händler gehen und er muss die Mängel nachbessern. Wenn zwei Nachbesserungsversuche nicht erfolgreich sind, dann könntest du vom Kaufvertrag zurücktreten. Was vermutlich schwierig ist: es müsste nachgewiesen werden, dass die Mängel zum Zeitpunkt des Autokaufs schon bestanden haben. Ab dem 7. Monat nach Kauf des Autos trägt der Käufe die Beweislast!!

...zur Antwort

Soweit ich weiß, musst du in diesem Bundesland dann auch gemeldet sein ... aber gehen tut das schon! Es ist halt die Frage, ob es wirklich günstiger ist, wenn man Unterkunft, evtl. Heimfahrtskosten, ...., mit einberechnet, aber wenn du da Verwandte hast und dort kostenlos wohnen kannst, dann kann sich das schon rechnen.

...zur Antwort

Lern erstmal, richtige Sätze zu schreiben und die korrekte Kommasetzung! Sorry, aber dein Text ist echt schwer zu verstehen ... und "kämen würde" gibts nicht! :-)

Nun zu deiner Frage: Es gilt die Warmmiete, also inklusive Nebenkosten!

...zur Antwort

Huhu, viel wird nicht übrig bleiben!

Hier mal meine Erfahrungswerte: - Versicherungen etwa 80 - 100 Euro für Hausrat-, Haftpficht- und BU-Versicherung - etwa 300 Euro für Lebensmittel und Kleidung im Schnitt - Strom ca. 20 - 25 Euro - Nebenkosten für eine 1-Zi.-Wohnung 100 - 150 Euro (je nachdem, ob Hausmeisterdienst etc. dabei ist - aber 80 - 100 Euro Heiz- und Warmwasserkosten pro Monat sollte man schon rechnen, oder eben am Ende ne größere Nachzahlung) - etwa 50 Euro für Internet, Handy und Telefon

Da es sich ja dann sicherlich um einen arbeitsbedingten Umzug handelt, können sämtliche Umzugskosten von der Steuer abgesetzt werden, d.h. sie wird wahrscheinlich am Ende des Jahres einen Großteil der gezahlten Steuern zurückbekommen

Normalerweise sollte die Warmmiete 1/3 des Nettogehalts sein, aber bei geringen Einkommen ist das i.d.R. nicht möglich! Warmmiete bis 500 Euro halte ich ma für realistisch und dann bleibt auch genug übrig, um vernünftig leben zu können.

...zur Antwort

Sorry, Doppel-Post!

...zur Antwort

Wie soll er denn gezwungen werden? Daumen brechen? Ich glaub, da habt ihr schlechte Karten ... Sicherlich kann der Arbeitskollege, der das Geld angenommen hat, angezeigt werden, und der andere Arbeitskollege als Zeuge genannt werden ... aber wenn die nicht "kooperieren" habt ihr schlechte Karten. Vielleicht ändert der Kollege aber auch seine Meinung, wenns zu ner Anzeige kommt. Immerhin ist "Lügen" bei der Polizei nochmal was anderes .... :-)

Viel Glück!

...zur Antwort

Maklerkosten sowie sonstige Umzugskosten wie doppelte Miete etc. kannst du m.W.n. nur absetzen, wenn es ein arbeitsbedingter Umzug ist.

...zur Antwort

Du solltest dich auf jeden Fall BU-versichern lassen! Je älter du wirst, desto höher ist auch das Risiko, dass du gar nicht von der Versicherung "akzeptiert" wirst - da reichen manchmal schon kleine Vorerkranungen, oder nen kleinerer Sportunfall, und du wirst nicht versichert oder bestimmte "Körperteile" werden von der Versicherung ausgeschlossen. Wenn du z.B. mal nen Fahrradunfall mit Gehirnerschütterung hattest, dann kanns sein, dass die Versicherung deinen "Kopf" ausschließt, d.h. du würdest dann kein Geld bekommen, wenn du zig Jahre später nen Gehirntumor oder Migräne hast (was mit dem Unfall an sich ja nix zu tun hat). Das Risiko, dass du dich nicht versichern lassen kannst, steigt also auch mit deinem Alter ... was bringt es dir, wenn du mit 40 zwar das Geld hast, aber dich keine Versicherung mehr versichern will?

...zur Antwort

Was hat denn seine Arbeitslosigkeit mit ihrer Lohnsteuerklasse zu tun? Vielleicht bin ich nicht 100% informiert, aber meines Wissens nach sind getrennt lebende/ledige/geschiedene in Lohnsteuerklasse I. Voraussetzung für Lohnsteuerklasse III wäre, dass man verheiratet ist und nicht getrennt lebt/bzw. gelebt hat für das entsprechende Steuerjahr!

...zur Antwort

Die Haftplichtverischerung deines Freundes, sofern ihr nicht im selben Haushalt wohnt (Ausnahme sind Wohngemeinschaften). War er "nur zu Besuch" oder wohnt ihr offiziell zusammen?

...zur Antwort

Ich glaube nicht, dass das so stimmt! Wenn es noch so ist, wie ich es kenne, dann hat man als Alleinstehender Anspruch auf max. 45 qm, als Pärchen auf max. 60 qm und dann pro Kind 10 (oder 15??) qm. Ich weiß aber nicht, ob das nur auf die reine Wohnungsgröße ankommt, oder auch auf den Mietpreis! Vielleicht ist eureWohnung vergleichsweise teuer, und deswegen steht euch nicht mehr zu, also rein von der Höhe der Miete und nicht von den qm - da weiß ich aber leider nicht, welche Richtlinien da gelten!

Ich kann verstehen, dass dich das nervt! :-(

Ich hoff, jemand kann dir hier noch aktuellere Infos geben als ich!!

...zur Antwort