max. die durchschn. Miete für eine 60 qm2 Wohnung- ab 1.1.14 isst es dann unabhängig von der Grösse bis zu 1000 Euro je Monat möglich

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so einen Fall hatten wir auch in der Familie- ja nicht kleinbei geben- schau mal hierzu http://www.n-tv.de/ratgeber/Entlastung-bei-Berufsunfaehigkeitsversicherung-article11163911.html

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möglich, ja http://www.finanzfrage.net/frage/kann-eine-schenkung-vom-sozialamt-zurueckgefordert-werden

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dann könnten die Großeltern des zu versorgenden Kindes unterhaltspflichtig werden http://www.gesetz-dem-fall.de/recht_und_gesetz/Unterhaltspflicht_der_Grosseltern_fuer_ihre_Enkelkinder.html

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Werbung wird hier nicht gern gesehen, aber vielleicht hilft Dir das weiter: http://www.dstv.de/suchservice/steuerberater-suchen

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hab dies hier im Netz gefunden (Quelle Helpster) Viele Studenten lassen ihre Studiengebühren von den Eltern bezahlen. Ihre Eltern können die Studiengebühr ebenfalls unter Umständen von der Steuer absetzen. Die Studiengebühren sind keine außerordentliche Belastung, sie werden stattdessen als Ausbildungsbedarf bereits durch den Kinderfreibetrag und das Kindergeld aufgefangen. Erhalten Ihre Eltern weder Kindergeld noch können sie den Kinderfreibetrag geltend machen, können sie Ihre Studiengebühr von der Steuer absetzen. Dies ist der Fall, wenn Ihre Eltern die Studiengebühr gezahlt haben und Sie bereits über 27 Jahre alt waren.

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Die Finanzamtmeldung müsst ihr machen-die Lohnsteuerklasse könnt ihr wählen III und V, IV und IV. Das Finanzamt berät Euch sicher gern u. gut.

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Ist denn zuvor keine Mahnung gekommen?Schau mal, vielleicht hilft Dir das weiter: http://www.gutefrage.net/frage/2-wochen-mit-miete-im-verzug-und-schon-brief-vom-anwalt

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auch diese Frage ist nicht neu, schau mal http://www.finanzfrage.net/frage/wie-lang-kann-man-versaeumte-zeiten-in-der-gesetzlichen-rentenkasse-wieder-einbezahlen

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das hat dann wohl mehr mit guter Tat als mit Geldanlage zu tun-mir wäre der Ertrag zu wenig auf diese lange Laufzeit- aber schön, daß die Sparkasse es so gut mit dem Klimaschutz meint :-)

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alles verhandlungbar-aber nach Abschluß des Mietvertrages wohl schwer umzusetzen, sieh auch : http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-8451/mietwohnung_aid_232004.html

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Eine berechtigte und ernstzunehmende Frage-je nach dem wie Du vorher krankenversichert warst, gibts hierzu verschiedene Antworten, lies hierzu am besten mal in diesem Beitrag nach: http://www.test.de/Pflege-zuhause-Sonderurlaub-fuer-die-Pflege-1714233-2714233/

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hab im Internet nachgelesen, weil mich das auch interessieren würde, und komme zu dem Ergebnis: Es gab 3 Urteile vom BFH, die grds. den Vorsteuerabzug an den Herstellungskosten für eigens errichtete Flächen möglich macht. Aber in welcher Höhe hier steuerlich angesetzt werden kann, ist zu ermitteln, und da würde ich immer einen Steuerberater aufsuchen um das optimale bei rauszuholen.

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Kann ich mir nicht vorstellen, wenn Du regelm. bezahlt hast, steuerlich gesehen ist nach 12 Jahren auch nichts zu befürchten. Klar, die Erträge sind in den letzten Jahren stark geschrumpft wg. der Krise, aber doch erhältst Du ja jährlich einen Überblick mit dem aktuellen Guthaben + Überschüsse übermittelt. Hast du diese zur Hand, die könnten über die Entwicklung Jahr für Jahr Aufschluß geben. Sonst kann ich Dir empfehlen, nochmals mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen o. schlimmstenfalls Dich eben an Verbraucherschutz o. Schlichtungsstelle fürs Versicherungswesen zu wenden.

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Damit die Kunden dann hoffentlich die Bankengruppe wählen, die sie selber haben und die Gelder schneller eingehen. Sprich: hätte man nur bei Bank A ein Konto, Kunde aber bei Bank B, dann könnte die Zahlung bis zu 3 Werktage unterwegs sein, hat Kunde u. Firma aber Bank A, so wird eine Zahlung spät. am nä. Werktag verbucht. Ich denke, das könnte ein Grund sein.

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