Miete einmalig zu spät gezahlt, jetzt Bearbeitungsgebühren vom Anwalt?!
Hallo zusammen, da ich zum 1. nicht zu Hause war, hatte ich total vergessen die Miete zu überweisen. Habe dies natürlich schnelltmöglich nachgeholt. Zahlungseingang beim Vermieter jedoch erst am 13. Jetzt bekomme ich einen Brief von meinem Vermieter, dass ich 80 € zahlen soll (Bearbeitungskosten Anwalt bezüglich Mahnung (dem Schreiben beigelegt) etc.) Ist dies rechtens? Falls nicht kann mir jdm die §§ nennen, die dagegen sprechen? Vielen Dank für eure Hilfe. Gruß Inga
Mietrecht,
vermieter