In seiner selbst bewohnten Immo kann der Eigentümer so viele Legionellen halten wie er will.

Bei vermieteten Wohngebäuden ist die Prüfung bei Anlagen mit einem Warmwasserspeicher mit mehr als 400 Liter Fassungsvermögen oder mit einem Leitungsvolumen über 3 Liter in der Zirkulationsleitung Pflicht.

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Wir haben Jetzt relativ friedlich uns darauf geeinigt das Mietverhältnis zu beenden.

Wie geeinigt? Mietaufhebungsvertrag oder Kündigung? Und hoffentlich schriftlich!

Was mache ich in so einem Fall, ich kann mit nichts 'drohen' da er ja eh auszieht...

Drohen brauchst Du nicht bzw. doch dann die Drohunge(en) auch wahr machen.

Du kannst z. B. 1 Tag nach Fälligkeit der Miete, wäre im Januar 2012 der 5., wenn die Miete nicht gezahlt ist Mahnbescheid erlassen.

Oder von Deinem Vermieterpfandrecht gemäß BGB § 562 Gebrauch machen. Falls der Mieter ein paar halbwegs wertvolle Sachen hat. Allerdings hatte ich persönlich auch schon mit weniger wertvollen gepfändeten Sachen Erfolg. Wertvoll ist ja auch eine Sache des Betrachters;-)

Wenn der Mieter eine Kaution gezahlt hat kannst natürlich diese für die offene Miete einbehalten. Denn auch dafür, entgegen der landläufigen Meinung, kann und darf die Kaution verwendet werden.

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Kann man Eigenbedarf anmelden

Ja

und kommt damit durch

Möglichwerweise. Wenn der Vermieter einen wirklichen Bedarf, z. B. weil die jetzige Wohnung zu klein ist oder ihm gekündigt wurde, nachweisen kann.

Natürlich unter Wahrung der nötigen Zeit, die der Mieter braucht um sich eine neue Wohnung zu suchen?

Das könnte unter Umständen ewig dauern;-)

Unter Wahrung der für den Vermieter gesetzlichen Kündigungsfrist ist richtiger.

Hier Infos zum Thema Eigenbedarfskündigung

http://www.rae-hoss.de/51015495fd0dabd01/51015496900ea7209/index.htm

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