Bei einem Verkauf eines Wohngebäudes geht die Wohngebäudeversicherung auf den Käufer über.Dieser hat natürlich ein Kündigungsrecht.Bis 4 Wochen nach dem Eintrag ins Grundbuch kann der Käufer den Altvertrag kündigen(Einschreiben),danach bleibt ihm noch ein außerordentliches Kündigungsrecht,notfalls mit Hilfe des "Versicherungsombudsmann e.V."

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