Hallo Sollomio, diese Firma kenne ich nicht, aber das ist wohl ein Wirtschaftsberater, der mit diesem Antragsverfahren wirbt. Sollt Ihr diesen Antrag auf deren Rat hin stellen? Mein Tipp: ich würde einen unabhängigen Steuerberater aufsuchen und um dessen Meinung bitten.

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Eine gute Beratung berücksichtigt vorhandene Bausparer, wie auch öffentliche Fördermittel und selbstberständlich die maximal mögliche monatliche Belastung. Es wird ausserdem überprüft, ob es überhaupt Sinn macht, die Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen, denn ggf. ist der aktuelle Marktzins günstiger, als die usprüngliche Bausparkondition.

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Wende Dich evtl. mal an eine caritative Einrichtung - vielleicht helfen die aufgrund dieser unglücklichen Umstände. Wie konntest Du das Geld verlieren?

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Wenn Du kein Geld verlieren willst, dann ist für mich eindeutig die Variante A, mit Beantragung einer verlustrechnung zu bevorzugen. ich gehe davon aus, dass Du ohnehin eine Einkommensteuererklärung abgibst.

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Die Haftpflichtversicherung sollten Sie behalten! Wenn eigener Hausrat eingebracht wird, dann ist es in der Regel nicht viel, da kann vermutlich die Hausratversicherung gekündigt werden. Alle weiteren Versicherungen rund um Haus, werden über das Heim abgewickelt. Unfall-/Krankenversicherungen natürlich behalten!

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Jeder Kaufmann ist gemäß § 240 HGB und §§ 140, 141 AO im Rahmen der ordnungsmäßigen Buchführung zur Inventur verpflichtet, und zwar wenn er ein Unternehmen gründet oder übernimmt, wenn er es schließt, sowie zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Inventur) Allerdings muss diese Inventur nicht unbedingt durch zählen, messen wiegen erfolgen. Er kann auch eine Buchinventur oder Anlageninventur durchführen, dann bekommt man das gar nicht mit, als Angestellter. Lies mal in Wiki genau durch.

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Ja - auch 5-Euro-Scheine können eingezahlt werden. Hier findest Du eine Anleitung zur Geldeinzahlung bei der HVB am Automaten: http://www.hypovereinsbank.de/portal?view=/privatkunden/231415.jsp

(Gesamten Link kopieren und aufrufen, sonst funktioniert es nicht)

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Du bekommst bei den ersten drei versuchen 50% der Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Das auch, wenn es schon einmal geklappt hat und ein Kind durch die künstliche Befruchtung das Licht der Welt erblickte. Viel Erfolg, wem auch immer das beschieden sein soll!

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