Wenn das Paar zusammenzieht und dann weiter (aufstockend) Alg 2 kriegt, gilt natürlich die Mietobergrenzen zu beachten (egal ob Zusammenziehen in neue Wohnung oder Zuzug eines Partners)
"Starker Auftrieb kam von der Lufthansa-Aktie, deren Kurs zeitweise um mehr als 8,57 Prozent in die Höhe stieg. Finanzchefin Simone Menne wird am Montag in New York eine Präsentation halten, die zeigt, dass sich die Luftverkehrsgesellschaft nach den Sparbemühungen des vergangenen Jahres auf Kurs zu ihren Gewinnzielen sieht. Belastet von Sonderaufwendungen vor allem für das Sparprogramm „Score“, wird der Konzern für 2013 wie prognostiziert einen operativen Gewinn von 600 bis 700 Millionen Euro ausweisen.Bis 2015 soll der operative Gewinn weiterhin auf 2,3 Milliarden Euro steigen. Für das laufende Jahr erwartet die Lufthansa im Schnitt sinkende Ticketpreise. Dennoch soll es 2014 dank geringerer Treibstoffkosten weiter aufwärts gehen." (Text aus der faz)
google führte mich hierzu http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/03_vor_der_rente/07_kvdr_pvdr/00_05_kvdr_pvdr_pivat_versichert_node.html
vielleicht beeinflußt das deine Kaufentscheidung http://www.finanzfrage.net/tipp/es-gibt-eine-neue-steuer-auf-silber-ab-112014
Fragen zum Leasing tauchen hier immer wieder auf, die Suchfunktion hier hilft weiter, aber ich hab das mal erledigt für dich:
http://www.finanzfrage.net/frage/was-geschieht-wenn-man-die-leasing-rate-fuer-ein-auto-nicht-mehr-bezahlen-kann
bei Behinderung möglich, lies hierzu http://www.intakt.info/informationen-und-recht/schwerbehinderung/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/#a02
natürlich kannst Du die Papiere fordern oder das Depot übertragen lassen
das könnte auch funktionieren http://www.test.de/Sparplaene-Vergleichen-Sie-die-Angebote-1159376-0/
das ist sicher nicht einfach-wie soll der Verbrauch bewiesen werden? Ein Gutachter wird nötig sein, aber hoffnungslos ist es nicht, evtl. gibts Preisnachlass, hab hierzu den recht aktuellen Artikel gefunden http://www.nw-news.de/owl/kreis_lippe/detmold/detmold/7459857_Zu_hoher_Verbrauch_Mann_muss_weniger_fuer_sein_Auto_zahlen.html
Hab ich mir auch schon angesehen, aber bedenke, es bleibt bei 4 % -sollte der Goldpreis mächtig ansteigen, so wie Du Dir dann wünschen würdest, ist nicht mehr Luft nach oben. Sonst ist die Rendite ganz okay.
Naja, ist dann ja schon 6 Jahre her, ich denke, dann ist es verjährt. Hab ich hierraus gelesen, sieh selber http://www.zunft-starke.de/verkehrsrecht/verkehrssuenden-im-ausland-sicherheit-vor-auslandischen-strafzetteln/
ich denke nicht, lies hierzu auch: http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-5716/familie-lebenslanger-unterhalt-nach-der-scheidung-das-war-einmal_aid_626373.html
Dazu bist Du nicht verpflichtet, hab gegoogelt und folgendes Urteil aufgestöbert zum Thema LG Frankfurt -2/23 O 368/93
an den Rechtsschutz wenn Du einen hast und an den Ombudsmann, dafür sind die doch da.
wo ist Dein Hauptwohnsitz? Das wird ausschlaggebend sein. Ruf beim Finanzamt an, die können Dir das sicher richtig beantworten. Ich weiß es leider auch nicht genau.
Wenn Du es wegwirfst, ist das nicht strafbar für Dich, die Bank könnte Probleme kriegen würde sie es nicht archivieren.... aber es wäre gut, es aufzubewahren falls es doch mal Uneinigkeit gibt zur Aufklärung übers Produkt
Du brauchst doch nur über mein Konto bei amazon den Button Rückgabe drücken, alles weitere wird genau erklärt. Und was steht in den Vertragsbedingungen des Verkäufers zum Porto bei Rücksendung? Waren keine Unterlagen bei der Ware?Amazon gilt als sehr kulant . Deren Verkäufer auch, denn die wollen ja weiter über die Plattform anbieten. Hatte hier noch nie Probleme mit Retouren u. finde das Handling sehr simpel
im Zeitalter der Kartenzahlung durchaus denkbar, mal 10,- mal 100,- /nicht immer gleichbleibend. Wieso?
evtl. hängt das mit einem Bonussystem zusammen,und Du bekommst Beitrag zurück, wenn Du die Bedingungen einhältst. Gehst Du zu einem Anwalt Deiner Wahl, hast Du dann evtl. Deine schadenfreie Jahre unterbrochen und bekommst keine Bonusauszahlung. So ein System kenn ich zumind. vom Versicherer
Die Versicherung wird das noch übernehmen,wenn der Leistungszeitraum korrekt angegeben ist.