Hallo,

das Haus, welches wir kaufen möchten, wird zu 50% von einer bereits ermittelten Erbin und zu 50% von einer Nachlasspflegerin verkauft. Die Nachlasspflegerin vertritt die noch unbekannten Erben. Laut Bestallungsurkunde umfasst ihr Wirkungskreis

  • die Ermittlung der Erben,
  • Sicherung und Verwaltung des Nachlasses.

Sobald wir den Kaufvertrag unterzeichnet haben, wird dieser beim Nachlassgericht zur Genehmigung eingereicht.

Berechtigt die Bestallungsurkunde in Verbindung mit der Genehmigung des Nachlassgerichts die Nachlasspflegerin dazu, das Haus zu verkaufen?

Könnte einer der noch unbekannten Erben nachträglich den Kaufvertrag anfechten?

Viele Grüße

Wichern