War ein Schreibfehler...

Gewerbe wurde zum 31.12.2013 abgemeldet...

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Danke erstmal für die Antworten...

Leider ist offenbar niemand hier, der persönlich Erfahrungen mit der Protonenergy, Thomaslloyd hat, bzw. irgendwelche Infos über die Geschäftsführer hat.

Vielleicht ist das Investment ja doch durchaus interessant, wenn man die Risiken kennt

VG

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Um Gottes willen... niemals für ein Blankodarlehen bürgen. Wenn Du das Geld über hast und es ihr leihen willst, okay...

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Grundsätzlich eignet sich jede Form der Geldanlage als Beimischung...

Klar ist aber auch, dass die Richtung klar sein muss. Passiv, Aktiv, Spekulativ, Konservativ, zeitlilcher Anlagehorizont etc.

m. E. bringt eine Mischung aus konservativen und spekulativen Werten unterm Strich nicht mehr als den Werterhalt.

Man sollte schon wissen, auf welches Pferd man sich setzen will. Wenn ich mir die Beschreibung des Depots ansehe, würde ich sagen, dieser Anleger hat mit einer langfristigen inflationsausgleichenden Strategie angefangen und nun isses ihm zu langweilig geworden. Er fängt an, in Gewässern zu fischen, in denen er sich nicht auskennt...

Könnte am Ende zu einer blutige Nase führen

Nichts für ungut... ;-)

Mein Rat... Auf die ETF`s verzichten und sich langsam zu innovativeren Aktien vorarbeiten. Bspw. im Bereich Erneuerbare Energien, Biohandel etc.

Am Beispiel Tesla kann man gut sehen, was da möglich ist.

VG Andrea

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Mit der Riesterrente ist es so eine Sache mit dem Steuern sparen. Zunächst wirken sich Beiträge steuermindernd aus. Also grundsätzliche Antwort lautet ja. Aber leider muss man dafür später auf seine Riesterrente Steuern zahlen, wenn man dann in Rente ist und die Einkommensgrenzen für Rentner zur Steuerpflicht überschreitet. Daher sollte man nur soviel Beiträge einzahlen, wie nötig sind, um die vollen staatlichen Prämien zu erhalten. Diese hängen vom Einkommen, Familienstand und Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder ab. VG Andrea

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Grundsätzlich ist es entscheidend, ob Ihr im letzten Jahr einkommensteuerpflichtig wart. Dann erhaltet Ihr vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe. Das passiert, wenn Ihr beim letzten Lohnsteuerjahresausgleich eine bestimmte Einkommenshöhe überschritten habt.

Aber auch so kann eine Abgabepflicht entstehen, wenn einer der Gründe vorliegt:

  • Wenn Einkünfte bezogen werden, die dem Progressionsvorbehalt (z.B. Elterngeld) unterliegen und 410 Euro übersteigen
  • Wenn Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug zusätzlich erwirtschaftet werden
  • Wenn mehrere Arbeitslöhne nebeneinander bezogen werden
  • Wenn die berücksichtigte Vorsorgepauschale höher als die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen war
  • Wenn Ehegatten in der Steuerklasse 4 mit Faktor veranlagt worden sind
  • Wenn auf der Lohnsteuerkarte oder der sonstigen Bescheinigung Freibeträge vermerkt worden sind
  • Wenn Ehegatten nicht zusammen veranlagt werden und nicht die übliche hälftige Aufteilung für den Ausbildungsfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag wählen möchten
  • Wenn Sonderzahlungen erhalten wurden
  • Wenn der Arbeitgeber in dem Jahr gewechselt wurde und der neue nicht die Vorgaben des alten Arbeitgebers berücksichtigt hat
  • Wenn die Ehe geschieden oder durch Tod beendet wurde und der Ehegatte im gleichen Jahr wieder geheiratet hat
  • Wenn der Ehegatte im EU-Ausland lebt
  • Wenn der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz im Ausland hat, aber einen Antrag auf unbeschränkte deutsche Steuerpflicht stellt

Im Zweifel einfach mal bei einer Oberfinanzdirektion anrufen und dumm fragen. Die Beamten dort sind nicht so im Stress, wie beim Finanzamt und beantworten gerne Fragen. Meine Erfahrung. VG Andrea

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