Hallo Jonny12, aus meiner Sicht steht Deiner Frau die Hälfte des Rückkaufswertes zu. Denn die 4300 Euro erhöhen ja das Endvermögen, das beim Zugewinn dann mit dem Anfangsvermögen verglichen wird.

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Also eine Einbauküche gehört doch zur Wohnung! Sie ist doch mit dem Boden verbunden. Ich habe noch nie gehört, dass man die Küche etxtra vermietet? Das ist doch in der Gesamtmiete enthalten? Wer mietet denn extra eine Einbauküche? Ich verstehe das nicht!

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Das stellt sich die Frage, was Du unter "Nachhaltigkeit" verstehst? Mit dem Fonds werden Kredite in Entwicklungsländern an Leute vergeben, die sich selbständig machen wollen, aber von Banken keine Finanzierung erhalten. Man leistet also Hilfe zur Selbsthilfe.. Lt. Berichten ist die Ausfallqote sehr gering und der Fonds sehr sicher. Eigene Erfahungen habe ich aber nicht! Schau mal hier: http://www.finanzen.net/nachricht/fonds/Fuer-Weltverbesserer-Wallberg-Global-Microfinance-Fund-106659

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Die Maklerkette Engel&Völkers ist bekannt dafür, dass sie fast ausschließlich Luxusimmobilien bzw. Immobilien für gehobenes Klientel anbietet. Ich würde da mal googeln oder eine unverbindliches Gespräch führen. Evtl. gibt es sogar Online-angebote! Wer sich eine Luxusimmobilie leisten kann, den stören doch auch die Maklerkosten nicht. Geh doch gleich mal auf die zu!

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Ich habe noch nie gehört, dass man die Steuern umgehen könnte!

Hier war mal eine Frage dazu: http://www.finanzfrage.net/frage/sonderzahlung-zum-betriebsjubilaeum---wie-wird-das-versteuert

Einer Antwort zu Folge wird die Sonderzahlung als "Sonstige Bezüge" nicht mit der Monatslohnsteuertabelle, sondern mit der Jahreslohnsteuertabelle besteuert, was zu einer Steuervergünstigung führt.

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Ich glaube da hast Du etwas falsch verstanden:

Vermögensverwaltende Personengesellschaften sind die so bezeichneten "Doppelgesellschaften", wie eine GmbH & Co KG.

Als Steuerbeteiligte gelten die GmbH, die Kommanditisten und die Komplementäre.

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Normalerweise bieten die Banken Beratung zu den Finanzierungsprogrammen der KfW an. Du kannst Dich auch direkt auf den Seiten der KfW schlau machen. Hier wird ausführlich erklärt, welche Maßnahmen gefördert werden. Ansonsten empfiehlt sich für Euren Fall einen Energieberater hinzuzuziehen, der das ganze Haus man anschaut und die Maßnahmen samt Fördermöglichkeiten bespricht!

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Das Finanzamt legt Pauschbeträge fest, um sich umfangreiche Prüfungen zu sparen und Belege einzufordern. Pauschbeträge können für jedermann angesetzt werden.

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Wem langfristige Zinssicherheit wichtig ist, der ist mit so einem Darlehen gut bedient. Denn vom ersten Tag der Festlegung weiß man genau welche monatlichen Belastungen auf einen zukommen. Nachteil ist eben, dass man anfangs keine Tilgungen leistet, d.h. man verzinst die volle Darlehenssumme und hat keine Annuität, bis das Bauspardarlehen dann zum Einsatz kommt.

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Dir steht der Pflichtteil aus der Erbschaft zu. Hast Du schon einen Erbschein? Wende Dich ansonsten an das Nachlassgericht in Freiburg - dort kann Dir bestimmt geholfen werden.

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Die Verjährung im bei steuerrechtlichen Angelegenheiten beträgt meines Wissens 10 Jahre. Ich würde Einspruch einlegen und den Mietvertrag mitschicken und darauf hinweisen, dass dieser seinerzeit mit eingereicht wurde!

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Ich finde die Verwarnung gerechtfertigt. Auch wenn es nur eine kleine Kippe ist, die Verschmutzung nimmt zu. Allerdings sollten diese Beamten wohl eher eingesetzt werden, um Randalierer und Vandalen an ihrem TUN zu hindern. Die verursachen die größeren Schäden als eine Raucherin, die mal ne Kippe auf einen Schuttberg wirft!

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Ich würde einen Rentenberater der deutschen Rentenversicherung befragen. Dort gibt es kostenlos Hilfe, da es eine Bundesorganisation ist. Viel Glück!

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Ich würde mich mal an das Jugenamt wenden. Meines Wissens musst Du die Vaterschaft dort offiziell anerkennen. Sicher sagen die Dir genau, welche Rechte, z.B. das Kind zu sehen Du dann damit hast. Die Unterhaltspflicht besteht glaub ich rückwirkend. Deine Ex-Freundin hat wohl bisher auf Unterhalt verpflichtet?

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