Umsatzsteuer bei Vermietung von Einbaugegenständen
Die Vermietung von Grundstücken ist nach § 4 UStG steuerbefreit. Die Mitvermietung von Einbauküchen ist allerdings keine übliche Nebenleistung wie Warmwasser, Heizung etc. und unterliegt daher der Umsatzsteuer. Ist es möglich Wohnungen zu vermieten und Einbaugegenstände (Küche ect.) zur Umgehung der Umsatzsteuer von einer anderen Person (Elternteil o.ä.) vermieten zu lassen oder könnte das bereits als Steuerhinterziehung ausgelegt werden?