Antwort
Hallo,
Silikonfugen sind Wartungsfugen, d. h. sie bedürfen der Aufmerksamkeit und Pflege des Mieters. Meist auch in Mietverträgen so aufgeführt - sind selbst Vermieter einer Wohnung. Schäden an der Mietsache sind unverzüglich mitzuteilen und auch der Zu-gang zur Wohnung zu gewähren zur Aufnahme und Beseitigung des Scha-dens zu der Sie als Vermieter verpflichtet sind. Hier stehen sich also eindeutig zwei Rechte gegenüber Mietkürzung bei Mietmangel (entweder sofort gemeldet und nicht bearbeitet vom Vermie-ter oder unverschuldet und Baumangel) - Ihr Schadensersatzanspruch an die Mieter.