Das ist sehr gefährlich für den Anwalt. Ich würde als Anwalt unbedingt die Finger davon lassen, weil dadurch der Anwalt in eine Interessenkollision gerät oder in deinem Fall schon geraten ist. Er müsste dich nämlich auch darauhin hinweisen, dass für dich als Beifahrer auch Ansprüche gegen den Halter und Fahrer bestünden. Dann ist die Kollision schon da und der Anwalt macht sich sogar strafbar (Pareiverrat).

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Nur noch die Eltern sind pflichtteilsberechtigt (neben Ehemann/Ehefrau und Kinder), so dass die übrige Verwandschaft in der Tat ganz außen vor gelassen werden kann, siehe auch § 2303 BGB.

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