Antwort
Hallo, ich habe gerade die gleiche Thematik. Ich bin berufstätig und bin als Begleitperson einer Kinderreha meines Kindes 4 Wochen abwesend.
Auf Nachfrage bei der Rentenversicherung sagte mir die Sachbearbeiterin, dass ich unbezahlten Urlaub nehmen müsse. Ich erhalte per Post Unterlagen zur Erstattung des Verdienstausfalls, die der Arbeitgeber ausfüllen muss. Diese werden dann an die Rentenversicherung gefaxt. Von dort bekomme ich das Bruttoentgelt erstattet. Je nach Bearbeitungszeit kann es also zu Verzögerungen kommen, darauf sollte man sich einstellen.